Meinungsfreiheit versus Hasskommentare
Warum der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas verfassungswidrig ist.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut. Um es mit den Worten von Ex-Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zusagen: Meinungsfreiheit ist ein „Super-Grundrecht“. Im Artikel 5 Grundgesetz ist dieses Recht für alle Bürger verankert, und nicht durch Zufall steht dieses Grundrecht so weit vorm im Grundgesetz.
Der neuerliche Gesetzentwurf von Heiko Maas zur Eindämmung von Hasskommentaren im Netz gefährdet genau dieses Grundrecht erheblich.
Das Anti-Hasskommentare-Gesetz
Wer sich mal ein wenig in Facebook oder bei Twitter und anderen sozialen Netzen treiben läßt, kann leicht in die dunklen Gebiete geraten, in denen das Recht offenbar nicht mehr gilt. Die Phrase „vom rechtsfreien Raum Internet“ bekommt in den von ausländer-, flüchtlings-, islam- und → mehr lesen…
„Nichtanwendungserlass“ ein schöner Begriff, entsprungen aus den Hirnen höchster deutscher Finanzbeamter, der nichts anderes besagt, als daß die Finanzämter angewiesen werden, Urteile des Bundesfinanzhofes zu ignorieren. Nur für Einzelfälle sollen die Urteile anerkannt und befolgt werden und nicht für gleiche, ähnliche anhängliche Verfahren.