Meinungsfreiheit versus Hasskommentare

Warum der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas verfassungswidrig ist.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut. Um es mit den Worten von Ex-Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zusagen: Meinungsfreiheit ist ein „Super-Grundrecht“. Im Artikel 5 Grundgesetz ist dieses Recht für alle Bürger verankert, und nicht durch Zufall steht dieses Grundrecht so weit vorm im Grundgesetz.

Der neuerliche Gesetzentwurf von Heiko Maas zur Eindämmung von Hasskommentaren im Netz gefährdet genau dieses Grundrecht erheblich.

Das Anti-Hasskommentare-Gesetz

Wer sich mal ein wenig in Facebook oder bei Twitter und anderen sozialen Netzen treiben läßt, kann leicht in die dunklen Gebiete geraten, in denen das Recht offenbar nicht mehr gilt. Die Phrase „vom rechtsfreien Raum Internet“ bekommt in den von ausländer-, flüchtlings-, islam- und → mehr lesen…

BVerfG haut Friedrich auf die Finger

Anti-Terror-Datei muss nachgebessert werden

Mal wieder muss das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingreifen und das Grundgesetz vor Übergriffen schützen. Bundesinnenminister Friedrich und damit die gesamte schwarz-gelbe Bundesregierung muss sich den Vorwurf gefallen lassen, mal wieder in blindem Aktionismus die Verfassung missachtet zu haben. Man sollte wohl mal ernsthaft über einen Verbotsantrag gegen die Parteien CDU, CSU und FDP nachdenken. Wer wiederholt versucht, verfassungswidrige Gesetze durchzudrücken, der sollte auf seine Haltung zum Grundgesetz überprüft werden. Gerade bei Bundesinnenminister Friedrich kann man da ins Grübeln kommen.

Diesmal ging es um die Anti-Terror-Datei, mit der Innenminister Friedrich für einen besseren Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden sorgen wollte. Wie so oft schießt Friedrich auch diesmal über das Ziel hinaus. Es kann nicht Aufgabe einer Bundesregierung sein, reflexartig → mehr lesen…

EnBW-Kauf war verfassungswidrig

Zu diesem Urteil kommt der BaWü-Staatsgerichtshof .

Verfassungsbrüche scheinen unter Schwarz-Gelb Hochkonjunktur zu haben. Die einen im Bund spionieren private Computer aus und die anderen in Baden-Württemberg veruntreuen Steuergelder beim Kauf von Energieunternehmen. Verfassungswidrig war beides.
Doch während im Bund die Verantwortlichen noch am Ruder sitzen, hat der Wähler in Baden-Württemberg (BaWü) dem Treiben bereits ein Ende gesetzt. ExMinisterpräsident Mappus (CDU) wurde im März 2011 abgewählt. Damit endete die jahrzehntelange Dauerregierung der CDU im Ländle.

Zwar wurde Mappus hauptsächlich sein rüdes Vorgehen gegen Protestkundgebungen rund um den Stuttgarter Hauptbahnhof und das Projekt Stuttgart 21 zum Verhängnis, doch der Poker der CDU bei der Übernahme von Anteilen am Energiekonzern EnBW spielte sicherlich auch eine Rolle. Bis heute ist unklar, was → mehr lesen…

S21: Finanzierung verfassungswidrig?

Verfassungsrechtler halten die Finanzierung von Stuttgart 21 für verfassungswidrig.

In einem Gutachten kommt der Berliner Verfassungsrechtler Hans Meyer zu dem Schluss, dass die Baukostenzuschüsse des Landes Baden-Württemberg für das ImmobilienProjekt Stuttgart 21 an den Bund verfassungswidrig sind.
Allein für die geplante 60 km lange Neubaustrecke von Wendlingen nach Ulm hat Baden-Württemberg einen Baukostenzuschuss von 950 Mio. EUR geleistet. Doch das ist nicht erlaubt, so Meyer. Nach Art. 104 Grundgesetz müssen Bund und Länder ihre Aufgaben gesondert finanzieren. Deshalb darf das Land Baden-Württemberg nicht für einen Schienenweg, der dem Bund gehört, bezahlen. Auch nicht anteilig.

Die Verkehrsministerin von  Baden-Württemberg und Intimfreundin von Merkel, Tanja Gönner ist da natürlich -wie so oft- anderer Meinung. Bereits 2007 hätten Rechtsgelehrte festgestellt, dass der → mehr lesen…

Bundesfinanzministerium bricht Verfassung

Das Bundesfinanzministerium weist seine Finanzämter per Nichtanwendungserlass an, die Verfassung zu brechen.

„Nichtanwendungserlass“ ein schöner Begriff, entsprungen aus den Hirnen höchster deutscher Finanzbeamter, der nichts anderes besagt, als daß die Finanzämter angewiesen werden, Urteile des Bundesfinanzhofes zu ignorieren. Nur für Einzelfälle sollen die Urteile anerkannt und befolgt werden und nicht für gleiche, ähnliche anhängliche Verfahren.

So kann es vorkommen, daß dem Einen Ausgaben steuerlich anerkannt werden. Der Andere aber leer ausgeht. Diesen Misstand hat das ZDF Magazin „Frontal21“ aufgedeckt.

Das Bundesfinanzministerium hat dazu wie fogt Stellung genommen: „Man will mit einem Nichtanwendungserlass dem Bundesfinanzhof Gelegenheit geben, seine Rechtsauffassung in einem anderen geeigneten Verfahren zu übeprüfen.“
Das muß man sich in aller Ruhe auf der Zunge zergehen lassen. Das → mehr lesen…

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