Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof hält steuerfreies Vererben von Betriebsvermögen für verfassungswidrig.

Das dürfte das Ende für die sogenannten Cash-GmbH bedeuten. Mit diesem Trick war es bisher möglich, quasi steuerfrei Geld an die eigenen Kinder zu verschenken. Dafür wurde Bargeld in einer neugegründeten GmbH angelegt und die Anteile an dieser GmbH dann weiterverschenkt.

Solche Steuerlücken sind zwar vom Gesetzgeber nicht gewollt, doch passiert es mit trauriger Regelmäßigkeit immer wieder, daß sich Gesetze in der Praxis ganz anders entwickeln als das im stillen Kämmerlein der Politiker angedacht war. So wurde z.B. mehrfach an den Hartz4-Gesetzen geschraubt, weil sich die „gierige Almosenempfänger“ auf ihre Rechte beriefen. Das Recht von jugendlichen Hartz4-Empfängern auf eine eigene Wohnung wurde von der Politik ganz schnell wieder kassiert, nachdem man → mehr lesen…

Bundesfinanzministerium bricht Verfassung

Das Bundesfinanzministerium weist seine Finanzämter per Nichtanwendungserlass an, die Verfassung zu brechen.

„Nichtanwendungserlass“ ein schöner Begriff, entsprungen aus den Hirnen höchster deutscher Finanzbeamter, der nichts anderes besagt, als daß die Finanzämter angewiesen werden, Urteile des Bundesfinanzhofes zu ignorieren. Nur für Einzelfälle sollen die Urteile anerkannt und befolgt werden und nicht für gleiche, ähnliche anhängliche Verfahren.

So kann es vorkommen, daß dem Einen Ausgaben steuerlich anerkannt werden. Der Andere aber leer ausgeht. Diesen Misstand hat das ZDF Magazin „Frontal21“ aufgedeckt.

Das Bundesfinanzministerium hat dazu wie fogt Stellung genommen: „Man will mit einem Nichtanwendungserlass dem Bundesfinanzhof Gelegenheit geben, seine Rechtsauffassung in einem anderen geeigneten Verfahren zu übeprüfen.“
Das muß man sich in aller Ruhe auf der Zunge zergehen lassen. Das → mehr lesen…