Die Zukunft der Pendlerpauschale

Wie wird die Pendlerpauschale nach 2009 geregelt?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entscheiden, daß die Pendlerpauschale in der heutigen Form, in der erst Aufwendungen für den Arbeitsweg ab dem 21. Kilometer anerkannt werden, verfassungswidrig ist. Das Bundesfinanzministerium hat daraufhin sofort bestätigt, daß die alte Regelung zur Pendlerpauschale, nach der jeder pro Kilometer Arbeitsweg 30 Cent bekommt, rückwirkend ab 2007 und bis einschließlich 2009 wieder gilt.

Normalerweise müßten jetzt die Finanzämter von sich aus die fälligen Beträge für die Steuererklärung für das Jahr 2007 rausrücken. Hatten sie doch in weiser Voraussicht die Steuerbescheide nur vorläufig erlassen. Mal abwarten, ob und wann sie tätig werden.
Nur wer in seiner Steuererklärung die Angaben für den Arbeitsweg weggelassen hatte, weil er an die Beständigkeit der → mehr lesen…

Bundesfinanzministerium bricht Verfassung

Das Bundesfinanzministerium weist seine Finanzämter per Nichtanwendungserlass an, die Verfassung zu brechen.

„Nichtanwendungserlass“ ein schöner Begriff, entsprungen aus den Hirnen höchster deutscher Finanzbeamter, der nichts anderes besagt, als daß die Finanzämter angewiesen werden, Urteile des Bundesfinanzhofes zu ignorieren. Nur für Einzelfälle sollen die Urteile anerkannt und befolgt werden und nicht für gleiche, ähnliche anhängliche Verfahren.

So kann es vorkommen, daß dem Einen Ausgaben steuerlich anerkannt werden. Der Andere aber leer ausgeht. Diesen Misstand hat das ZDF Magazin „Frontal21“ aufgedeckt.

Das Bundesfinanzministerium hat dazu wie fogt Stellung genommen: „Man will mit einem Nichtanwendungserlass dem Bundesfinanzhof Gelegenheit geben, seine Rechtsauffassung in einem anderen geeigneten Verfahren zu übeprüfen.“
Das muß man sich in aller Ruhe auf der Zunge zergehen lassen. Das → mehr lesen…