Bundesfinanzministerium bricht Verfassung

Das Bundesfinanzministerium weist seine Finanzämter per Nichtanwendungserlass an, die Verfassung zu brechen.

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„Nichtanwendungserlass“ ein schöner Begriff, entsprungen aus den Hirnen höchster deutscher Finanzbeamter, der nichts anderes besagt, als daß die Finanzämter angewiesen werden, Urteile des Bundesfinanzhofes zu ignorieren. Nur für Einzelfälle sollen die Urteile anerkannt und befolgt werden und nicht für gleiche, ähnliche anhängliche Verfahren.

So kann es vorkommen, daß dem Einen Ausgaben steuerlich anerkannt werden. Der Andere aber leer ausgeht. Diesen Misstand hat das ZDF Magazin „Frontal21“ aufgedeckt.

Das Bundesfinanzministerium hat dazu wie fogt Stellung genommen: „Man will mit einem Nichtanwendungserlass dem Bundesfinanzhof Gelegenheit geben, seine Rechtsauffassung in einem anderen geeigneten Verfahren zu übeprüfen.“
Das muß man sich in aller Ruhe auf der Zunge zergehen lassen. Das Bundesfinanzministerium stellt sich über die Urteile des Bundesfinanzhof (einem Bundesgericht!) und fordert diesen auf, seine Urteile zu überdenken.
Das ist klarer Verfassungsbruch!
So sehen das auch Staatsrechtler, wie der Prof. Michael Sachs von der Uni Köln. Er nennt die Nichtanwendungserlasse schlicht verfassungswidrig.

Das Bundesfinanzministerium und seine untergebenen Finanzämter sollen sich lieber mit der korrekten und schnellen Bearbeitung der Steuererklärungen zur Einkommensteuer befassen. So könnten die fälligen Rückzahlungen wegen zu viel gezahlter Lohnsteuer schneller geleistet und so die Finazen der Bürger entlastet werden.

Quelle: ZDF

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Ein Kommentar

  • Frank

    Das ist doch eigentlich nichts unübliches mehr bei dieser Bundesregierung. Da werden die obersten Bundesgerichte ignoriert, das Verfassungsgericht watscht zum Beispiel bei der Schnüffelwut Schäubles in Serie ab – und alle machen sie fleißig weiter. Vielleicht müsste so eine Igorant endlich mal eine Straftat werden.