CSU vom BVerfG auf den Boden der Verfassung geholt

Die CSU muß sich ab sofort wieder ans Grundgesetz halten.

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Das umstrittene Versammlungsgesetz, das am 01.10.2008 in Bayern inkraft getreten ist, wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippt. Die Verfassungsrichter sind der Auffassung, daß dieses Gesetz einschüchternd, unbestimmt und vage sei. Das Recht auf Versammlung werde unnötig eingeschränkt, weil es einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuten würde, eine Versammlung anzumelden. Aufgabe des Grundgesetzes sei es aber nicht behördenfreundlich zu sein, sondern die Rechte der Menschen zu schützen.

Besonders die Pflicht zur Angabe von Ort, Zeit und Thema einer Versammlung ist den Verfassungsrichtern aufgestoßen. Und das sollte schon bei einer Versammlung von 2 Personen gelten. Bei Nichteinhaltung drohte ein Bußgeld.
„Blinddates“ wären somit in Bayern mit diesem Schwachsinnsgesetz aus dem Hause Beckstein nicht mehr möglich gewesen.

Mit einer einstweiligen Anordnung hat das BVerfG diesen Wahnsinn jetzt gestoppt und der CSU eine schallende Ohrfeige verpasst. Die Christlich-Sozialen sollten sich statt beim Aschermittwoch im Bierzelt zu besaufen, mal lieber mit dem Grundgesetz und den Menschenrechte im Allgemeinen beschäftigen. Da sind augenscheinlich riese Lücken vorhanden.

Mal wieder kann man dem BVerfG nur gratulieren und sich glücklich schätzen, daß es zumindest noch diese eine Einrichtung in Deutschland gibt, die den Feinden des Grundgesetzes Einhalt gebietet.

Quelle: SZ, BVerfG

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