BVerfG verbietet Neonazi-Aufmärsche

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Nazi-Gedenkmärsche verboten.

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Der kürzlich verstorbene NPD-Geldgeber Rieger hatte vor dem BVerfG gegen das Verbot eines Gedenkmarsches für Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß geklagt. Rieger sah sein Recht auf freie Meinungsäußerung durch das Verbot solcher Aufmärsche verletzt.

Die oberfränkische Stadt Wunsiedel hatte im Jahre 2005 einen geplanten Aufmarsch von Neonazis verboten und sich auf das Verbot der Volksverhetzung berufen. Dagegen hatte Rieger geklagt. Dieses Verbot wurde nun durch das BVerfG endgültig bestätigt.

Das BVerfG sieht zwar das Recht auf freie Meinungsäußerung als ein sehr hohes Gut an, im Falle von Nazi-Propaganda aber nicht. Volksverhetzung ist und bleibt ein Straftatbestand und verstößt deshalb auch nicht gegen die Meinungsfreiheit. Verherrlichung und Rechtfertigung des Nationalsozialismus darf und muß auch weiterhin betraft werden. Die Verfassungsbeschwerde von Rieger wurde damit abgewiesen.

Quelle: FTD

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