BVerfG verbietet Neonazi-Aufmärsche

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Nazi-Gedenkmärsche verboten.

Der kürzlich verstorbene NPD-Geldgeber Rieger hatte vor dem BVerfG gegen das Verbot eines Gedenkmarsches für Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß geklagt. Rieger sah sein Recht auf freie Meinungsäußerung durch das Verbot solcher Aufmärsche verletzt.

Die oberfränkische Stadt Wunsiedel hatte im Jahre 2005 einen geplanten Aufmarsch von Neonazis verboten und sich auf das Verbot der Volksverhetzung berufen. Dagegen hatte Rieger geklagt. Dieses Verbot wurde nun durch das BVerfG endgültig bestätigt.

Das BVerfG sieht zwar das Recht auf freie Meinungsäußerung als ein sehr hohes Gut an, im Falle von Nazi-Propaganda aber nicht. Volksverhetzung ist und bleibt ein Straftatbestand und verstößt deshalb auch nicht gegen die Meinungsfreiheit. Verherrlichung und Rechtfertigung des Nationalsozialismus darf und muß auch weiterhin betraft → mehr lesen…

NPD am Ende?

Der größte Gönner der NPD ist tot. Kommt die NPD jetzt in finanzielle Schwierigkeiten?

Der Rechtsanwalt Jürgen Rieger ist heute an den Folgen eines Schlaganfalls gestorben. Rieger war nicht nur der stellvertrende Bundesvorsitzende der NPD sondern auch deren größter Gönner in finanziellen Dingen. Diese Quelle könnte nun versiegen.

Rieger hat in der Vergangenheit oft Immobilien erworben und diese dann in Schulungszentren für den rechtsextremen Nachwuchs umgebaut. Zum Glück scheiterten diese Vorhaben aber auch häufig am Einsatz von engagierten Bürgern, die ihre Stadt nicht in einem Atemzug mit dem braunen Müll genannt haben wollten und deshalb solche NPD-Zentren mit allen Mitteln verhindert haben.
Auch mit direkten finanziellen Geschenken von Rieger konnte die NPD immer rechnen, so bspw. inform von Krediten für → mehr lesen…