Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof hält steuerfreies Vererben von Betriebsvermögen für verfassungswidrig.

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Das dürfte das Ende für die sogenannten Cash-GmbH bedeuten. Mit diesem Trick war es bisher möglich, quasi steuerfrei Geld an die eigenen Kinder zu verschenken. Dafür wurde Bargeld in einer neugegründeten GmbH angelegt und die Anteile an dieser GmbH dann weiterverschenkt.

Solche Steuerlücken sind zwar vom Gesetzgeber nicht gewollt, doch passiert es mit trauriger Regelmäßigkeit immer wieder, daß sich Gesetze in der Praxis ganz anders entwickeln als das im stillen Kämmerlein der Politiker angedacht war. So wurde z.B. mehrfach an den Hartz4-Gesetzen geschraubt, weil sich die „gierige Almosenempfänger“ auf ihre Rechte beriefen. Das Recht von jugendlichen Hartz4-Empfängern auf eine eigene Wohnung wurde von der Politik ganz schnell wieder kassiert, nachdem man feststellte, daß bei der Ausarbeitung des Gesetzes handwerklich gepfuscht wurde.

So auch beim Erbschaftsteuergesetz. Gedacht war der Verzicht auf Erbschaftsteuer beim Vererben von Betriebsvermögen eigentlich, um diese Betriebe auch für die Zukunft zu erhalten. Der Betrieb sollte durch die normalerweise fällige Erbschaftsteuer nicht in den Ruin getrieben werden. Dafür mußte der neue Besitzer den Betrieb 7 Jahre lang weiterführen und das Lohnniveau ungefähr gleichhalten.

Der Bundesfinanzhof lehnte die Argumentation des Schutzes vor einem Ruin nun ab. Man könne nach Ansicht der Richter nicht unterstellen, daß die Zahlung einer Erbschaftsteuer einen Betrieb gleich in den finanziellen Ruin treiben würde. Deshalb erklärten die Steuerrichter diese Regelung für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht wird sich deshalb damit befassen und ein abschließendes Urteil fällen müssen.

Sollte diese Regelung wirklich endgültig kippen, wäre das ein kleiner Schritt zur Annäherung an soetwas wie Steuergerechtigkeit in Deutschland. Es kann nicht angehen, daß sich jeder kleine Angestellte vorm Finanzamt praktisch nackig machen und jede kleine Einnahme versteuern muß, während große Betriebsvermögen quasi steuerfrei vererbt werden können. Solche Betriebsvermögen und Vermögen überhaupt müßten eigentlich noch viel stärker besteuert werden, gründen sich diese Vermögen doch hauptsächlich auf der Wertschöpfung durch die Angestellten und die Nutzung der vom Steuerzahler finanzierten Infrastruktur.

Quelle: SZ

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