Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig

Ein Gutachten kommt jetzt zu diesem Ergebnis.

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Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, daß die Vereinbarung des neuen und hoch umstrittenen Rundfunkbeitrages mit dem Grundgesetz klären soll. Dieses Gutachten kommt zu der Auffassung, daß der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist.

Seit Anfang Januar hat sich die GEZ-Gebühr einen neuen Namen gegeben. Die monatliche Zwangs-PayTV-Gebühr, die von der GEZ im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender eingezogen wurde, heißt nun Rundfunkbeitrag.
Neu ist auch, daß nun quasi jedermann zur Kasse gebeten wird. Egal, ob ein Fernseher vorhanden ist oder nicht, die Haushaltsabgabe trifft jeden. Auch auf die Unternehmen kommen zum Teil drastische Mehrbelastungen zu. Zwar haben alle Angestellten und Chefs ja bereits über ihre Haushaltsabgabe den Rundfunkbeitrag bezahlt, doch die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio kassieren gern ein zweites oder auch drittes Mal, wenn man beispielsweise in einem Hotel übernachtet. So müssen die Unternehmen abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, der Filialen und der Firmenfahrzeuge Rundfunkgebühr bezahlen. Drogerie-Ketten mit vielen Filialen rechnen aber damit, bis zum 5-Fachen der jetzigen Abgaben zahlen zu müssen. Wie hoch die im Einzelnen wirklich ausfallen werden, kann derzeit nicht mal die GEZ genau sagen. Die Firmen sollen auf die Beitragsrechnungen warten.

Vielleicht bleibt ihnen das Warten aber auch erspart, denn nach Auffassung des Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart verstößt der neue Rundfunkbeitrag gegen die Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes. Der Beitrag greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und verstoße gegen das Gleichheitsgebot. Außerdem sei der Beitrag eine Steuer und für deren Erlass fehle es den Bundesländern an Gesetzgebungskompetenz. Damit sei der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig.

Die Sender und die Politik sehen das erwartungsgemäß anders. Nach ihrer Ansicht haben sie keine Fehler bei der Einführung des Rundfunkbeitrages gemacht. Wer wirklich Recht hat, werden nun die Gerichte klären müssen.

Quelle: FAZ