Diesel-Skandal: So will VW die Kosten auf den Steuerzahler abwälzen.

Volkswagen versucht alles, um die eigenen Kunden nicht entschädigen zu müssen oder zumindest den Steuerzahlen zahlen zu lassen.

Was wurde nicht alles versprochen, als Volkswagen nach dem Bekanntwerden des Abgasbetrugsskandals publikumswirksam die gesamte Wolfsburger Führungsriege ausgetauschte. Alles sollte aufgeklärt werden und auf den Tisch kommen. Die Verantwortlichen sollten gefunden und solche Fehler für die Zukunft ausgeschlossen werden. Brutalstmögliche Aufklärung eben.

#Dieselgate ist noch nicht beseitigt

Nichts davon trat ein. Volkswagen macht munter weiter wie bisher. Die Software, die in den VW-Dieselfahrzeugen dafür sorgte, daß auf Prüfständen die gesetzlichen Vorgaben bei Stickoxiden eingehalten, auf der Straße im Regelbetrieb jedoch um ein Vielfaches überschritten werden, sollte durch eine bundesweite Umrüstaktion upgedatet werden, und so das Problem aus der Welt schaffen.

Nun kam → mehr lesen…

Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig

Ein Gutachten kommt jetzt zu diesem Ergebnis.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, daß die Vereinbarung des neuen und hoch umstrittenen Rundfunkbeitrages mit dem Grundgesetz klären soll. Dieses Gutachten kommt zu der Auffassung, daß der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist.

Seit Anfang Januar hat sich die GEZ-Gebühr einen neuen Namen gegeben. Die monatliche Zwangs-PayTV-Gebühr, die von der GEZ im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender eingezogen wurde, heißt nun Rundfunkbeitrag.
Neu ist auch, daß nun quasi jedermann zur Kasse gebeten wird. Egal, ob ein Fernseher vorhanden ist oder nicht, die Haushaltsabgabe trifft jeden. Auch auf die Unternehmen kommen zum Teil drastische Mehrbelastungen zu. Zwar haben alle Angestellten und Chefs ja bereits über ihre Haushaltsabgabe den Rundfunkbeitrag bezahlt, doch die → mehr lesen…

Wie klagt man bei Hartz4-Problemen?

Eine Klage gegen den Hartz4-Bescheid in 9 Schritten.

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Das weiß Jeder, der mal vor Gericht erleben mußte, wie mit sogenannten Deals „Recht gesprochen“ wurde. Aber auch beim normalen Weg durch die Instanzen, kommt es darauf an, die richtigen Dingen zur richtigen Zeit zu tun.
Das gilt auch und besonders bei Klagen gegen falsche Hartz4-Bescheide. Fallstricke lauern auch hier.

Auf der Seite „Der Sozialticker“ wird detailliert aufgelistet, was man bei einer Klage gegen den Hartz4-Bescheid beachten muß. Ganze 9 Schritte sind dabei zu beachten: → mehr lesen…

Verfassungsbeschwerde zu ESM und Fiskalpakt

Dem Bundesverfassungsgericht liegen mehrere Verfassungsbeschwerden vor.

Am Freitagabend haben Bundestag und Bundesrat dem Euro-Rettungsschirm (ESM) und dem Fiskalvertrag praktisch im Eilverfahren zugestimmt. Bei dieser Abstimmung wurde klar, daß die Ablehnung gegen diese einschneidenen Entscheidungen nicht nur durch die Bevölkerung sondern auch quer durch alle Parteien geht. Hätte Bundeskanzlerin Merkel nicht im Vorfeld einige Deals mit den Ländern geschlossen, dann wäre ihr die nötige Mehrheit versagt geblieben. So stimmten im Bundestag auch SPD und Grüne für ESM und Fiskalpakt und sicherten so die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Merkel wäre sonst sang und klanglos untergegangen, denn sie schaffte es nicht mal, die sogenannte Kanzler-Mehrheit zusammen zu bringen. Dafür hätte sie 311 Stimmen aus dem eigenen Lager bekommen müssen. Doch es waren nur 300. 26 → mehr lesen…

Zu geringer Lohn kein Grund für Jobverweigerung.

Stundenlohn von 5,37 EUR kein Grund für eine Absage.

Eine Arbeitslose hatte im Jahr 2002 eine vom Arbeitsamt vermittelte Stelle abgelehnt, weil ihr der Stundenlohn zu niedrig erschien. Lieber wollte sie auf das Ergebnis von zwei anderen Bewerbungen warten. Das Arbeitsamt sperrte daraufhin das Arbeitslosengeld für 3 Monate.
Dagegen klagte die Arbeitslose und unterlag nun endgültig vor dem Bundessozialgericht (BSG). Nach Auffassung des BSG ist der geringe Lohn kein Grund, eine vermittelte Stelle auszuschlagen.

Unfassbar wie weltfremd Gerichte sein können. 5,37 EUR pro Stunde überhaupt als Lohn zu bezeichnen, müsste normalerweise als Strafbestand Betrug behandelt und verfolgt werden. Doch das BSG argumentierte damit, dass das mit diesem Mini-Lohn erzielbare Nettoeinkommen nicht niedriger als die bewilligte Arbeitslosenhilfe gewesen wäre.

Die kleine → mehr lesen…

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