Wahlcomputer sind verfassungswidrig

Wahlcomputer dürfen in Deutschland nicht weiter verwendet werden.

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Benutzung von Wahlcomputern als verfassungswidrig eingeschätzt.

Zur Bundestagswahl 2005 waren erstmals Wahlcomputer zum Einsatz gekommen. Rund 2 Mio. Wähler gaben ihre Stimme an über 1.800 Wahlcomputern ab.
Das BVerfG ist jetzt der Meinung, daß es den Wählern jedoch nicht möglich war, die Stimmen oder die Auszählung zu kontrollieren. Damit war diese Art der Stimmabgabe nicht zulässig. Das Ergebnis der Bundestagswahl 2005 bleibt aber bestehen.

Es muß dem Wähler immer möglich sein, die Anzahl der einzelnen Stimmen und die Auszählung als solche zu kontrollieren, auch ohne besondere Computerkenntnisse. Bei zukünftigen Wahlen -und gerade dieses Jahr wird es davon reichlich geben- sind wieder Papier und Stift für die Stimmabgabe gefragt.

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