Empörung über schnelles Urteil für Althaus

Der völlig unerwartet schnell zu Ende gegangene Prozess gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Althaus hat Verwunderung und Empörung ausgelöst.

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Althaus, der am Neujahrstag auf einer österreichischen Skipiste in eine andere Skifahrerin hineingefahren war, worauf diese an den Folgen dieses Unfalls verstarb, wurde gestern vom Bezirksgericht Irdning zu einer Geldstrafe von 33.300 EUR wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Außerdem muß er ein Schmerzensgeld von 5.000 EUR an die Familie des Opfers zahlen.
Diese Summe ist natürlich total lächerlich. 5.000 EUR mehr ist ein Menschenleben offenbar nicht mehr wert. Die Getötete war Mutter einer Tochter. Die kann jetzt zusehen, wie sie mit den 5.000 EUR als Mutterersatz zurecht kommt.
Von den 33.300 EUR bekommt sie keinen Cent. Das Geld geht komplett an den Staat Österreich.

Unter den Juristen in Österreich mehren sich jetzt Stimmen, die ihre Empörung über den Verlauf des Prozesses zum Ausdruck bringen. Dieses Schnellverfahren, das milde Urteil wurde immerhin bereits am ersten(!) Verhandlungstag gefällt, sei „keineswegs eine übliche Vorgangsweise“, meint der Sprecher der österreichischen Strafverteidiger.

Die hier genutzte Verfahrensbestimmung sei ursprünglich für ganz andere Fälle geschaffen wurden. Das ganze Verfahren, so wie es gelaufen ist, sei zwar juristisch korrekt aber schade dem Ansehen der österreichischem Justiz erheblich.
Man dürfe nicht den Eindruck bekommen, daß hier in geheimen Kammern verhandelt wird.
Besonders Personen des öffentlichen Lebens sollten sich ihrer Verantwortung stellen.

In den deutschen Medien spielen die Skifahrerin und ihre Familie als Opfer mal wieder keine Rolle. Nur „das Leid“ des Täters Althaus wird ausgiebig beleuchtet. Wer hier Gleichschaltung vermutet, liegt sicherlich nicht ganz falsch.

Die CDU wird jedenfalls an ihrem Spitzenkandidaten Althaus für die in 2009 anstehende Landtagswahl festhalten. Man ist bei den Christdemokraten der Ansicht, daß „Althaus nach deutschem Recht nicht vorbestraft sei“. Über die moralische Eignung des Kandidaten schweigt man sich lieber aus.

Quelle: taz, FTD

achtung Nachtrag (11.03.09): Wie zu erwarten war, trat bei Herrn Althaus pünklich nach dem Blitzurteil die Blitzgenesung ein.
Wie seine Frau berichtet, will Althaus so schnell wie möglich zurück ins Amt und kann auch schon wieder täglich 4(!) km joggen, nachdem er bis zum Prozess noch unter Gedächtnisverlust und Entkräftung litt.
Medizinnobelpreis für seine Ärzte!?

 

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