S21: Finanzierung verfassungswidrig?

Verfassungsrechtler halten die Finanzierung von Stuttgart 21 für verfassungswidrig.

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In einem Gutachten kommt der Berliner Verfassungsrechtler Hans Meyer zu dem Schluß, daß die Baukostenzuschüsse des Landes Baden-Württemberg für das ImmobilienProjekt Stuttgart 21 an den Bund verfassungwidrig sind.
Allein für die geplante 60 km lange Neubaustrecke von Wendlingen nach Ulm hat Baden-Württemberg einen Baukostenzuschuß von 950 Mio. EUR geleistet. Doch das ist nicht erlaubt, so Meyer. Nach Art. 104 Grundgesetz müssen Bund und Länder ihre Aufgaben gesondert finanzieren. Deshalb darf das Land Baden-Württemberg nicht für einen Schienenweg, der dem Bund gehört, bezahlen. Auch nicht anteilig.

Die Verkehrsministerin von  Baden-Württemberg und Intimfreudin von Merkel, Tanja Gönner ist da natürlich -wie so oft- anderer Meinung. Bereits 2007 hätten Rechtsgelehrte festgestellt, daß der Baukostenzuschuß rechtmäßig sei. Zwar handele es sich bei der Strecke Wendlingen-Ulm um eine Bundesstrecke, doch ein Ausbau dieser Strecke sei auch im Interesse des Landes Baden-Württemberg und deshalb sei eine Kostenbeteiligung erlaubt, so das Gutachten von Gönner.

Ob die Rechtsauffassung von Ministerin Gönner und ihrer Gutachter in diesem Punkt der Wirklichkeit standhalten kann, werden die Grünen prüfen lassen. Grünen-Fraktionschef im Landtag von  Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann kündigte bereits an, im Falle der Regierungsübernahme nach den Ladtagswahlen im März 2011, umgehend die 950 Mio. EUR vom Bund zurückzufordern. Und auch weitere finanzielle Beteiligungen am ImmobilienProjekt Stuttgart 21 seien mit einer grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg nicht zu machen.

Es könnte als durchaus so kommen, daß der eingesetzte Schlichter Heiner Geißler am Ende gar keinen Schlichtungsspruch mehr machen muß. Denn sollte die Finanzierung wirklich verfassungswidrig sein, dann ist das bereits das Ende aller Träume des S21-Kartells von Stuttgart.

Quelle: FR

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