Meinungsfreiheit versus Hasskommentare

Warum der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas verfassungswidrig ist.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut. Um es mit den Worten von Ex-Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zusagen: Meinungsfreiheit ist ein „Super-Grundrecht“. Im Artikel 5 Grundgesetz ist dieses Recht für alle Bürger verankert, und nicht durch Zufall steht dieses Grundrecht so weit vorm im Grundgesetz.

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Der neuerliche Gesetzentwurf von Heiko Maas zur Eindämmung von Hasskommentaren im Netz gefährdet genau dieses Grundrecht erheblich.

Das Anti-Hasskommentare-Gesetz

Wer sich mal ein wenig in Facebook oder bei Twitter und anderen sozialen Netzen treiben läßt, kann leicht in die dunklen Gebiete geraten, in denen das Recht offenbar nicht mehr gilt. Die Phrase „vom rechtsfreien Raum Internet“ bekommt in den von ausländer-, flüchtlings-, islam- und demokratiefeindlichen Äußerungen nur so überquellenden Seiten, Gruppen und Bereichen tatsächlich eine gewisse Berechtigung.

Dagegen will Justizminister Maas nun vorgehen bzw. er will, daß andere dagegen vorgehen. Die Anderen, das sollen die Betreiber der jeweiligen Plattformen sein. Twitter, Facebook und Co. sollen durch das Anti-Hasskommentare-Gesetz verpflichtet werden, Hasskommentare innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, drohen ihnen Geldstrafen von bis zu abenteuerlichen 50 Millionen Euro. Das gilt dann, wenn es bei den entsprechenden Kommentaren um Volksverhetzung oder Verleumdung handelt. Bei weniger schwerwiegenden Tatbeständen soll den Betreibern von Foren, Internetseiten und sozialen Medien ein Frist von 7 Tagen bleiben, innerhalb derer sie die Kommentare löschen müssen.

Meinungsfreiheit in Gefahr

Gut gemeint ist schlecht gemacht. Dieser alte Spruch trifft auf Gesetze, die vor allem im Wahlkampf und dann noch mit heißer Nadel gestrickt werden, in der Regel zu.

Auch das Anti-Hasskommentare-Gesetz von Maas erfüllt dieses Klischee zu 100 Prozent. Die Materie ist doch komplizierter als sich das die #Neuland-Minister der Großen Koalition vorstellen können. Einfach unliebsame Kommentare rigoros löschen zu lassen, kann zum einen nicht die Lösung für den Umgang mit den Verfassern der Hasskommentare sein und gefährdet zum anderen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.

Niemand hat etwas dagegen, daß solcher Hass aus dem Netz verschwindet. Doch die Art und Weise, wie das nach dem Gesetzentwurf von Heiko Maas geschehen soll, ist verfassungswidrig. Geht es nach den Wünschen von Maas, dann müssen die Seitenbetreiber quasi auf Zuruf oder aus Eigeninitiative sämtliche unliebsame Kommentare löschen. Eine sachlich und juristisch einwandfreie Prüfung der Kommentare kann schon aufgrund des zeitlich engen Korsetts gar nicht erfolgen. Im Zweifel werden sie alles mögliche löschen, um den angedrohten Strafzahlungen zu entgehen.

Die Seitenbetreiber werden somit zu einer Zensurbehörde. Auch hierbei ist das Grundgesetz eindeutig. Im Artikel 5 Abs.1 GG wird den Bürgern das Recht auf freie Meinungsäußerung gewährt, und im gleichen Absatz wird eine Zensur ausgeschlossen. Im Absatz 2 wird zwar daraufhin hingewiesen, daß diese Rechte dann ihre Schranken finden, wenn allgemeine Gesetze, gesetzliche Bestimmungen zum Schutze der Jugend und das Recht der persönlichen Ehre dem entgegenstehen. Daß die Kommentare den Absatz 2 erfüllen und deshalb gelöscht werden dürfen, das müßte jedoch erst einmal ein Gericht rechtskräftig feststellen. Das kann und darf nicht die Aufgabe von Betreibern von Internetseiten und sozialen Medien sein. Hier macht es sich die Politik mal wieder zu leicht.

Maas‘ Irrweg

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, wie das Anti-Hasskommentare-Gesetz von Maas offiziell heißt, ist blanker Aktionismus und ein Irrweg. Dieser Schnellschuß hat vor allem die Aufgabe, Wählerstimmen zu den bevorstehenden Wahlen zu sammeln. Mehr nicht.
Sollte dieses Gesetz so durch den Bundestag gepeitscht werden, die Groko will das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden lassen, dann dürfte der Gang nach Karlsruhe die logische Konsequenz sein.

Ob das Gesetz tatsächlich bis zum Sommer durchs Parlament geht und damit zeitlich passend zur Bundestagswahl in Kraft gesetzt wird, bleibt aufgrund der massenhaften und massiven Kritik daran äußerst fraglich. Was jedoch schon jetzt feststeht ist, daß ein solches Gesetz, das ganz klar Grundrechte der Bürger aushebeln will, eines Justizministers, der tatsächlich einmal Rechtswissenschaften studiert hat, unwürdig ist.

Mit diesem Schnellschuß hat sich Heiko Maas keinen Gefallen getan. Nach seinem Umfallen beim Thema Vorratsdatenspeicherung hätte er eigentlich alle Hände voll zu tun gehabt, um beim Wähler verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Mit diesem Zensurgesetz schießt sich Heiko Maas jedoch endgültig ins Abseits.

 

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[Letzte Aktualisierung am 22.09.2024 um 21:30 Uhr / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]