Deutsche Einheit: Die Berlin-Bonn-Debatte

Heute vor 25 Jahren entschied der Bundestag den Umzug nach Berlin.

Am 20. Juni 1991 zeigte sich mit aller Härte, dass die Deutsche Einheit zuallererst eine Angliederung der DDR an die BRD war. Eine echte Vereinigung fand nicht statt. Der Osten sollte sich dem Westen unterordnen und möglichst schnell so werden wie der Westen.

Während sich für Ostdeutschland und deren Bewohner über Nacht praktisch das komplette Leben änderte und nichts mehr so war wie vorher, sollte sich für das alte Westdeutschland möglichst gar nichts ändern. So stellten sich zumindest viele Menschen und Politiker in der alten BRD die „Wiedervereinigung“ vor.

Bonn-Berlin-Debatte

Am klarsten kamen diese Vorstellung bei der Bonn-Berlin-Debatte zum Ausdruck. Im Frühjahr 1991 diskutierte die – mittlerweile offiziell wiedervereinigte → mehr lesen…

Gesetz gegen Routerzwang könnte scheitern

Das bereits beschlossene Gesetz für eine freie Routerwahl soll offenbar im Bundesrat gekippt werden.

Jeder, der schon einmal seinen Router für den Zugang ins Internet installiert und konfiguriert hat, kennt das Dilemma. Viele Provider rücken wichtige Daten nur sehr zögerlich und nur auf bestimmte Nachfrage oder gar nicht heraus. So sind deren Kunden gezwungen, immer den Router zu verwenden, den der Provider vorschreibt, denn dieses Gerät ist bereits vom Provider mit wichtigen Einstellungen vorkonfiguriert.

Keine freie Routerwahl

Will ein Kunde einen Router eines anderen Herstellers verwenden oder voreingestellte Konfigurationen ändern, kommt er bei solchen Providern nicht weiter. Ändert der Kunde doch etwas, hat er im Ergebnis keinen Zugang mehr ins Internet und/oder bestimmte Funktionen, wie bspw. SIP Anschlüsse von Fremdanbietern → mehr lesen…

Infos zu TTIP: Investorenschutz

Investorenklagerecht gegen Staaten durch TTIP.

Das geplante Handelsabkommen TTIP, das die große Koalition aus CDU, CSU und SPD durchwinken will, wird den Rechtsstaat, so wie wir ihn kennen, gezielt torpedieren. Dann geht der Schutz der Investoren über den Schutz von Recht und Gesetz.

TTIP wird es den Konzernen und Investoren ermöglichen, einzelne Staaten zu verklagen. Paßt einem Konzern ein Gesetz nicht, weil es seinen Profit schmälern könnte, klagt er dagegen. Und das nicht vor einem ordentlichen Gericht, sondern vor sogenannten Schiedsgerichten.
Bei Klagen im Jahr 2013 vor bereits existierenden Schiedsgerichte wurden 7 zugunsten der Unternehmen entschieden und nur ein einziges zugunsten eines Staates.

Der Rechtsstaat würde damit regelrecht ausgehöhlt, wenn jedes Unternehmen nach Lust und Laune Staaten auf Schadenersatz wegen → mehr lesen…

LSR: Springer rudert zurück

Springer Verlag macht Deal mit Google

Am morgigen Donnerstag, den 01. August 2013 tritt das Lobby-Machwerk „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ (LSR) in Kraft. Durch das LSR soll erreicht werden, daß bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für 1 Jahr nach Veröffentlichung geschützt sind. Das betrifft auch Snippets, die in der Regel nicht länger als 3 Sätze sind. Solche Snippets werden häufig von Suchmaschinen benutzt, um in ihrem Index auf die Zeitungsseite und den Artikel zu verlinken. Mit dem LSR werden die Snippets und alle anderen Ausschnitte kostenpflichtig. Die Verlage können sich geeignete Mechanismen ausdenken, mit denen sie fleißig Geld einsammeln können.

Zwar wurde das LSR vom Rechtsausschuß des Bundestages noch etwas entschärft, demnach dürfen Suchmaschinen jetzt doch „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ → mehr lesen…

Schwarz-gelbe Koalition läßt Abmahner ungeschoren

Dem geplanten Gesetz gegen das Abmahnunwesen droht das Aus.

Die Abmahnindustrie kann sich freuen. Von der schwarz-gelben Bundesregierung geht für sie keine Gefahr für ihre einträglichen Geschäfte aus. Ein geplantes Gesetz, das den Abmahnwahnsinn wenigstens zum Teil eindämmen sollte, wird höchstwahrscheinlich an koalitionsinternen Querelen scheitern.

Lange hatte es gedauert, bis ein Kompromissvorschlag zum Vorgehen gegen das Abmahnunwesen vorlag. Zwar waren die Möglichkeiten zum Schutz der Bürger vor der Abmahnindustrie in diesem Kompromissvorschlag schon arg beschnitten wurden. Doch es gab zumindest diesen Gesetzentwurf.
Dieser sah nun vor, den Streitwert bei einer ersten Abmahnung wegen einfacher Urheberrechtsverletzung auf 1.000 EUR zu begrenzen (frühere Vorschläge sahen eine Obergrenze bei 500 EUR) und so die Anwaltskosten zu begrenzen. Die Auslagenpauschale, die Rechtsanwälte bei der → mehr lesen…

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