LSR: Springer rudert zurück

Springer Verlag macht Deal mit Google

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Am morgigen Donnerstag, den 01. August 2013 tritt das Lobby-Machwerk „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ (LSR) in Kraft. Durch das LSR soll erreicht werden, daß bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für 1 Jahr nach Veröffentlichung geschützt sind. Das betrifft auch Snippets, die in der Regel nicht länger als 3 Sätze sind. Solche Snippets werden häufig von Suchmaschinen benutzt, um in ihrem Index auf die Zeitungsseite und den Artikel zu verlinken. Mit dem LSR werden die Snippets und alle anderen Ausschnitte kostenpflichtig. Die Verlage können sich geeignete Mechanismen ausdenken, mit denen sie fleißig Geld einsammeln können.

Zwar wurde das LSR vom Rechtsausschuß des Bundestages noch etwas entschärft, demnach dürfen Suchmaschinen jetzt doch „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ nutzen, ohne kostenpflichtig gegenüber den Verlagen zu werden, doch was genau „kleinste Textausschnitte“ sind, da bleibt das Gesetz schwammig. Solche vagen Formulierungen mit Interpretationsspielraum ziehen sich durch das ganze Gesetz. Man überläßt es wieder mal den Gerichten, für wasserdichte Gesetze zu sorgen.

Mit dem LSR haben sich die Verleger eigentlich selbst ins Knie geschossen, denn Google kündigte bereits kurz nach Bekanntwerden der Pläne an, daß man nicht zahlen werde und stattdessen die Angebote der Verlage großflächig aus dem Index schmeißen werde. Bei Google wären die Zeitungsseiten dann nicht mehr zu finden gewesen. Kein wirklich guter Zustand für die Verlage.

Die Androhung der De-Indexierung hing seitdem im Raum. Nichts rührte sich. Offenbar hatten die Verlage noch auf ein Einlenken von Google gehofft. Doch morgen soll das LSR starten und Google bleibt hart. Entweder die Verlage treten aus dem Leistungsschutzrecht zurück oder ihre Nachrichten werden aus dem Index, und hier vor allem aus Google News entfernt. Der wirtschaftlich wichtige Traffic auf den Seiten der Verlage würde merklich einbrechen. Selbst professionelle Suchmaschinenoptimierung, kurz SEO, wie sie bspw. http://www.linkhammer.de/professionelle-suchmaschinenoptimierung/ anbietet, würde da nichts mehr helfen.

Das muß jetzt auch der Springer Verlag verstanden haben. Nach dem Verkauf der Blätter „Hörzu“, „Hamburger Abendblatt“, „Berliner Morgenpost“, „Bild der Frau“ und anderer Blätter, wie „Funkuhr“, TV Digital“ und „Bildwoche“ an die Funke Mediengruppe, Herausgeber der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“, in der letzten Woche, wollte man sich im Hause Springer eigentlich verstärkt auf die digitale Vermarktung stürzen. Eine De-Indexierung bei Google wäre da eher kontraproduktiv. Deshalb hat Springer nun beschlossen, Google unentgeltlich alle Rechte einzuräumen, um weiterhin bei Google News indexiert zu sein. Bis heute Abend muß Springer die entsprechenden Unterlagen an Google übermittelt haben.

Damit verzichtet der Springer Verlag auf das Leistungsschutzrecht. Und das obwohl gerade Springer einer der Vorreiter für die Einführung des LSR war. Alle politischen Kontakte wurden genutzt – Friede kann ja gut mit Angela -, es wurde Einfluß genommen und 4 Jahre lang debattiert, nur um ein LSR durchzudrücken. Und nun zieht ausgerechnet Springer die Notbremse. Ein Armutszeugnis auf beiden Seiten.

Für alle anderen aber, die nicht Google heißen und nicht deren Marktmacht besitzen, tritt das LSR morgen trotzdem in Kraft. D.h. kleinere Anbieter von News-Aggregatoren und vorallem Blogger werden die Auswirkungen des Lobby-Gesetzes zu spüren bekommen. Die Abmahnanwälte stehen sicher schon in den Startlöchern. Für diese unsichere Rechtslage können sie sich bei der schwarz-gelben Bundesregierung bedanken. Aber für Merkel und Co. ist das Internet ja immer noch #NEULAND.

Quelle: Computerwoche

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