Abmahnanwälte freuen sich über LSR
Unsinniges Gesetz zum Leistungsschutzrecht von Schwarz-Gelb beschlossen.
Das nennt man wohl politischen Autismus: Ein Gesetz, das nur wenige wollen, an dem von allen externen Experten kein gutes Haar gelassen wurde und das im letzten Moment noch derart umgeschrieben wurde, daß der eigentliche Grund zur Schaffung beseitigt wurde, wird trotzdem mit der Stimmenmehrheit von CDU, CSU und FDP im Bundestag beschlossen. Ahnungslosigkeit, Dummheit, Beratungsresistenz oder alles auf einmal? Was hat wohl die Abgeordneten von Schwarz-Gelb dazu bewogen, diesem Gesetz zuzustimmen? Man wird als Wähler wohl keine Antwort darauf bekommen. Der Wähler kann aber im Herbst dieses Jahres seine Meinung zur Qualität der Abgeordneten von Union und FDP zum Ausdruck bringen und diese unfähige Koalition abwählen.
Das Gesetz zum Leistungsschutzrecht (LSR) war ein Werk der Lobbyisten. Merkel und Co. wollten damit die Wünsche der Verlage erfüllen. Springer und andere rieben sich bereits die Hände, sollte doch mit dem neuen LSR vorallem Google zur Kasse gebeten werden. Jede Meldung unter Google News sollte nun den Verlagen bares Geld bringen. Daß diese Meldungen meist nichts anderes sind als meist wortwörtlich übernommende Agenturmeldungen störte die Verlage nicht. Man wollte endlich Geld im Internet verdienen und Google sollte Lizenzgebühren zahlen.
Doch es muß einigen doch noch in den Sinn gekommen sein, was wohl passiert wäre, wenn das Gesetz in der ursprünglichen Fassung inkraft getreten wäre. Google hatte kurzen Prozess gemacht und alle Verlagsseiten aus dem Index geworfen. Keine Links auf Google – keine weitergeleiteten Besucher. Und kein Geld von Google. Das ganze LSR eine sinnlose Hülle.
So kam man auf die glorreiche Idee den Gesetzentwurf kurzfristig anzupassen. Nun steht im neuen Gesetz zum LSR: „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte, wie Schlagzeilen, (…), fallen nicht unter das Schutzgut des Leistungsschutzrechtes“. Für solche Ausschnitte sollen nun keine Gebühren anfallen. Google ist damit aus dem Schneider und kann weiterhin die Meldungen auf Google News veröffentlichen, ohne dafür Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Das ganze Gesetz hat damit seinen ursprünglichen, von den Verlagen geforderten Sinn verloren.
Doch diese Änderung haben einen weiteren, viel wichtigeren Nachteil: Sie sind Murks. Was sind denn „kleinste Textausschnitte“? Wieviel Zeichen oder Wörter sind das? Das ist im Gesetz nicht erklärt. Damit lädt man Abmahnanwälte geradezu ein, sich zu bereichern. Blogger, Newsaggregatoren und Kleinverlage sind nun dem Murks-Gesetz von Schwarz-Gelb hilflos ausgeliefert. Denn das lange angedachte Gesetz zur Eindämmung des Abmahnwahnsinns in Deutschland liegt immer noch auf Eis. So schafften es Union und FDP aus einem Lobby-Gesetz für die Verlage ein Abmahninstrument gegen Blogger und andere zu machen. Die Abgeordneten, die dieses Gesetz heute beschlossen haben, kann man deshalb nur schwerlich mit Intelligenz in Verbindung bringen.
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