Schwarz-gelbe Koalition läßt Abmahner ungeschoren

Dem geplanten Gesetz gegen das Abmahnunwesen droht das Aus.

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Die Abmahnindustrie kann sich freuen. Von der schwarz-gelben Bundesregierung geht für sie keine Gefahr für ihre einträglichen Geschäfte aus. Ein geplantes Gesetz, das den Abmahnwahnsinn wenigstens zum Teil eindämmen sollte, wird höchstwahrscheinlich an koalitionsinternen Querelen scheitern.

Lange hatte es gedauert, bis ein Kompromissvorschlag zum Vorgehen gegen das Abmahnunwesen vorlag. Zwar waren die Möglichkeiten zum Schutz der Bürger vor der Abmahnindustrie in diesem Kompromissvorschlag schon arg beschnitten wurden. Doch es gab zumindest diesen Gesetzentwurf.
Dieser sah nun vor, den Streitwert bei einer ersten Abmahnung wegen einfacher Urheberrechtsverletzung auf 1.000 EUR zu begrenzen (frühere Vorschläge sahen eine Obergrenze bei 500 EUR) und so die Anwaltskosten zu begrenzen. Die Auslagenpauschale, die Rechtsanwälte bei der Geltendmachung eines Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch gegenüber dem Verletzer außergerichtlich ansetzen dürfen, sollte 155,30 EUR betragen. Frühere Versionen sahen maximal 70,20 EUR vor. Doch auch die 155 EUR wären eine deutliche Verbesserung gegenüber der heutigen Situation, in der Anwälte Kostennoten von einigen hundert bis tausend EUR für die kleinsten Verstöße verlangen.

Dieser Kompromissvorschlag, den Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Ende Januar vorlegte, ist also besser als gar nichts. Doch nun steht selbst dieser kleinste gemeinsame Nenner der schwarz-gelben Koalition vor dem Aus. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) wünscht ganz plötzlich noch einige Änderungen.
Nach der Vorstellung von Naumann, der rein zufällig vom Bundesverband der Musikindustrie unterstützt wird, soll der Kostendeckel von 155,30 EUR für private Nutzer nur bei der ersten Abmahnung greifen. Um das zu überwachen, müßte jedoch eine zentrale Datenbank, in der alle Abmahnfälle dauerhaft gespeichert werden, eingerichtet werden. Außerdem soll der Kostendeckel weniger häufig als im Kompromissvorschlag vorgesehen zur Anwendung kommen. Dafür soll aber der finanzielle Ersatz für Betroffene bei falschen Abmahnungen begrenzt werden.

Da hat Naumann seine Hausaufgaben, die ihm augenscheinlich die Musikindustrie aufgetragen hat, aber hervorragend gemacht. Das Gesetz gegen das Abmahnunwesen ist damit wohl erledigt. Die FDP will sich auf keine Änderungen mehr einlassen. Die CDU macht sich so zum Erfüllungsgehilfen der Abmahnindustrie.

Der Wahnsinn kann also vorerst weitergehen. Im Herbst dieses Jahres entscheidet dann der Wähler, ob ein solches Gesetz doch noch kommt. Und ob die Massenabmahnungen ungestört weiter gehen dürfen.

Quelle: heise

 

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