Autofahrer aufgepasst: BGH lässt Dashcams zu

Dashcam-Videos ab sofort als Beweismittel erlaubt, mit Einschränkungen. Das hat der BGH heute entschieden.

Man kennt sie aus mehr oder weniger spektakulären Videos auf der Plattform YouTube. Vor allem osteuropäische Auto- und LKW-Fahrer nutzen Dashcams*, die kleinen Kameras, die hinter der Frontscheibe permanent das Geschehen vor der eigenen Motorhaube filmen, um damit im Fall eines Unfalls entsprechende Beweismittel in der Hand zu haben.

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Oftmals ist das auch dringend nötig, wie dieses Video beweist. Die Videoaufnahme zeigt, wie dreist der „Rollerfahrer“ einen Unfall vortäuscht, um so entweder von der Fahrerin oder von der Versicherung Geld zu ergaunern.

Quelle: YouTube

Durch die Filmaufnahmen hätte die Frau locker ihre Unschuld beweisen können, was den Unfallvortäuscher zur schnellen Flucht veranlasst.

Dashcams in Deutschland

In Deutschland waren solche Dashcams bislang nicht zulässig. Gegen das permanente Filmen von anderen Verkehrsteilnehmern sprach der Datenschutz. Deshalb wurden Dashcamvideos bislang in der Regel nicht als Beweismittel vor Gericht zugelassen. Doch ganz durchgängig war die Rechtsprechung der vielen Gerichte hierzulande nicht. Mal wurden die Videos zugelassen, dann wiederum nicht. Selbst bei unterschiedlichen Prozessen vor dem gleichen Gericht wurde die Dashcam mal zur Wahrheitsfindung herangezogen, und dann wieder nicht zugelassen.

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Nutzer von Dashcams befanden sich damit eigentlich im ständigen Rechtsbruch. Zwar könnten ihre Dashcam-Aufnahmen unter Umständen ihre Unschuld beweisen und den Unfallhergang näher beleuchten. Doch durch die ständigen Videoaufnahmen des Verkehesgeschehen verletzen die Dashcam-Nutzer den Datenschutz.

Entscheidung des Bundesgerichtshof

Ein nicht zufriedenstellender Zustand, der dringend einer Klärung bedurfte. Diese Klärung hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vorgenommen. Ab sofort sind die Aufnahmen der Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen zulässig.

Zwar verstoßen die Dashcams immer noch gegen den Datenschutz, doch sei dies im Fall eines Unfalls als nachrangig zu betrachten, da sämtliche Unfallbeteiligte sowieso Angaben zu ihrer Person, der Versicherung für das Fahrzeug und zu ihrem Führerschein machen müssen.

Damit dürfte der Einsatz der Dashcams auch in Deutschland stark zunehmen. Dabei sollten sich alle Verkehrsteilnehmer die Entscheidung des BGH noch einmal ganz genau durchlesen, denn eine kleine Einschränkung hat das Gericht gemacht. Das permanente Aufzeichnen des Verkehrsgeschehens bleibt auch weiterhin unzulässig! Das verlangt der Datenschutz.

Im Falle eines Unfalls dürfen die Filmaufnahmen jedoch trotzdem genutzt werden. Es kommt wie immer in der Juristerei auf den Einzelfall an. Und damit öffnet der BGH eine Grauzone für den Einsatz von Dashcams auf deutschen Straßen. Man darf also getrost davon ausgehen, dass künftig vermehrt solche Dashcams hinter der Frontscheibe deutscher Autos zu finden sein werden.

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