So stellt man einen Löschantrag bei Google

Nach dem EuGH-Urteil kann jeder unliebsame Einträge entfernen lassen. * UPDATE *

Der Europäische Gerichtshof hat in dieser Woche entschieden, dass jeder Bürger ein Recht auf Vergessenwerden im Internet hat. Das bedeutet, jeder kann von Google und anderen Suchmaschinen, aber auch Foren und sozialen Netzwerken verlangen, dass alte, falsche oder unliebsame Einträge entfernt werden. Ein Hinweis auf das EuGH-Urteil sollte genügen, um die Anbieter tätig werden zu lassen.

Was kann man löschen lassen?

Das EuGH-Urteil ist diesbezüglich ziemlich wage geblieben. Theoretisch sind alle Daten, die persönliche Informationen über einen Menschen enthalten, relevant. Im Einzelfall muss aber geprüft werden, ob das Informationsinteresse im Vordergrund steht, und deshalb diese Information nicht gelöscht werden braucht, oder, ob der Datenschutz überwiegt. Solange man keine → mehr lesen…

EuGH bekräftigt „Recht auf Vergessenwerden“

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass jeder EU-Bürger das Recht hat, im Internet vergessen zu werden.

Das dürfte für Google, Yahoo, Bing und Co. ein echtes Problem werden. Nach dem heutigen Entscheid des EuGH hat jeder Bürger ein Recht auf Vergessenwerden im Internet. Konkret bedeutet das, dass die Suchmaschinen alte und unzutreffende Informationen in ihren Datenspeichern löschen müssen, wenn ein Betroffener dies wünscht. Solche Informationen dürfen nicht mehr in den Suchergebnissen auftauchen, wenn sie die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Personen verletzen.

Der EuGH begründet dies mit dem umfassenden Bild, das Suchergebnisse im Internet über eine bestimmte Person abliefern können. Die Suchergebnisse seien das Ergebnis der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Deshalb können die Suchmaschinen verpflichtet werden, diese personenbezogenen Informationen nicht mehr über → mehr lesen…

Trotz NSA: EU will Daten künftig freiwillig liefern

Transatlantisches Datenschutz-Rahmenabkommen öffnet Tür und Tor

Der Besuch von Angela Merkel in den USA bestätigte ja schon die schlimmsten Befürchtungen. Merkel schmeißt sich Obama an den Hals, trotz der eklatanten Verletzungen der Rechte deutscher Bürger und des Datenschutzes durch amerikanische Geheimdienste. Statt den Amis Druck zu machen und mit der Aussetzung von bilateralen und europäischen Verträgen und Abmachungen zu drohen, macht Merkel weiter, als wäre nichts geschehen.

Doch wenn man denkt, es könnte schlechter nicht kommen, dann setzen Merkel und Europa immer noch einen drauf. So verhandelt die EU gerade ein transatlantisches Datenschutz-Rahmenabkommen mit den USA, das vor allem eines nicht ist, nämlich ein Abkommen zum Schutz der Daten. Vielmehr soll das neue Abkommen, das bis zum Sommer unter Dach → mehr lesen…

Das kontrollierte Land.

Die Geschichte der Überwachung der BRD

In diesem Jahr feiern die Deutschen, und vor allem die, die östlich der Elbe geboren sind, den 25. Jahrestag von Mauerfall und politischer Wende in der DDR. Doch die angestrebte politische Wende blieb in ihren Kinderschuhen stecken. Zu schnell wurde die kleine, wirtschaftlich geschwächte DDR vom großen Bruder BRD einverleibt, man kann auch sagen annektiert.

Die Aufarbeitung der Geschichte in beiden deutschen Staaten wurde seit dem Jahr 1990, wenn überhaupt, nur sehr oberflächlich und nur durch die westdeutsche Brille betrachtet, betrieben. Aufzuarbeiten gab es schließlich nur etwas im Osten. Der Westen war ja der Hort von Rechtsstaatlichkeit und Freiheit. So dachten auch viele Menschen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.
Doch allzu schnell sollten → mehr lesen…

EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung

Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ist ungültig

Das wird den Datensammlern aus der Union (CDU + CSU) gar nicht passen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte heute die Richtlinie über die Vorratsspeicherung (VDS) von Daten wegen der massiven Verletzung von Grundrechten der Bürger für ungültig. Die anlasslose Speicherung sämtlicher Kommunikationsverbindungsdaten aller Bürger in Deutschland ist damit wohl vorerst vom Tisch.

Dem EuGH passte es gar nicht, dass sich die Richtlinie generell auf alle Personen, alle elektronischen Kommunikationsmittel und sämtliche Verkehrsdaten erstreckt, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme. Die totale Überwachung, wie sie sich die Stasi der DDR sicherlich gewünscht hätte und von der offensichtlich auch CDU und CSU träumen, ist mit dem EuGH nicht zu machen.

Außerdem sieht die Richtlinie keine → mehr lesen…

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