Google weiß, wo du letzten Sommer warst.

So schaltest du das Google Tracking auf deinem Smartphone aus.

Google Maps kennt jeder und nutzt wahrscheinlich auch jeder, zumindest ab und an. Benötigte man früher noch ein teures separates Navigationsgerät, das alle Nase lang nach einem nicht weniger teuren Kartenupdate verlangte, erledigt man heute die Navigation im Auto, Fahrrad oder auch zu Fuß ganz einfach mit seinem Smartphone.

Auf Smartphones mit dem Betriebssystem Android ist Maps standardmäßig installiert. Auch auf Geräten mit iOS findet die Anwendung große Verbreitung.

Google Tracking

Was viele Nutzer nicht wissen, ist die Tatsache, daß Google die Ortungsdaten, die bei der Nutzung von Google Maps logischerweise anfallen, aufzeichnet, und zwar dauerhaft. So ist es relativ einfach möglich, nachzuvollziehen, wo man bspw. seinen letzten Urlaub verbracht → mehr lesen…

Apple interessiert sich für den Kontostand der Kunden

Werbeanzeigen sollen auf Basis des Kontostandes der Kunden angezeigt werden.

Die Datensammelei der großen Internetkonzerne treibt immer wildere Blüten. Beschwerte sich unlängst Apple-Chef Tim Cook noch höchstpersönlich über die Datensammelwut seiner Konkurrenten im Silicon Valley und bemängelte, daß das Geschäftsmodell von Facebook, Google und anderen Unternehmen die Unkenntnis der Kunden ausnutzt und damit das Ende jeglicher Privatsphäre einläutet, so setzt sich nun ausgerechnet Apple an die Spitze der Datenschnüffler.

Patent für Werbeanzeigen je nach Kontostand

Bislang gefiel sich Apple in der eigenen Außendarstellung als Behüter des Guten. „Du bist nicht das Produkt“ lautete der passende Slogan aus der Lostrommel der Apple Werbeabteilung. Soll heißen, wir brauchen nicht die persönlichen Daten unserer Kunden, um ein tolles Produkt zu kreieren.

Alles Geschwätz → mehr lesen…

De Maizière will VDS auch gegen Einbrecher einsetzen.

Bundesinnenminister de Maizière will die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung ausweiten.

Überwachungsfanatiker de Maizière brennt es offenbar geradezu unter den Nägeln. Die abermals beschlossene Vorratsdatenspeicherung (VDS), nach der Telekommunikations-Verbindungsdaten aller Bürger anlaßlos für 10 Wochen bei den Providern gespeichert werden sollen, ist noch gar nicht in Kraft, da will er die Nutzung der Daten schon auf weitere Straftatbestände ausweiten.

Bereits 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die damals geltende Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig. 2014 schloß sich der Europäische Gerichtshof dieser Auffassung an. Die VDS war vorerst Geschichte.

Auch damals hieß der zuständige Bundesinnenminister im schwarz-gelben Kabinett unter Kanzlerin Merkel Thomas de Maizière.

Nun schreiben wir das Jahr 2015 und in Berlin regiert eine große Koalition aus SPD, CDU und CSU. De Maizière sitzt wieder im → mehr lesen…

Bundesjustizministerium weiß nicht, ob die Vorratsdatenspeicherung notwendig ist.

Auf Nachfrage in der Bundespressekonferenz kommen die Sprecher des Bundesjustizministeriums ins Schwimmen.

Die Vorratsdatenspeicherung, die die Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU jüngst beschlossen hat und die alsbald in Deutschland wieder eingeführt werden soll, soll den Ermittlungsbehörden dafür dienen, um mit dieser schwerste Straftaten, wie die Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag oder sexuellen Mißbrauch, aufzuklären.
Das ist das erklärte Ziel. Dafür sollen die Verbindungsdaten von allen Bundesbürgern, die telefonieren oder sich im Internet aufhalten, für die Dauer von 10 Wochen von den jeweiligen Providern gespeichert werden. Und zwar ohne einen Anlaß dafür, daß diese Bürger, deren Daten gespeichert werden, irgendwelche Straftaten begangen haben oder planen, solche zu unternehmen.
Dies ist ein massiver Eingriff in die Rechte der Bürger. Anlaßlose Massenüberwachung → mehr lesen…

Was ist Phishing und wie schütze ich mich?

Bei Phishern handelt es sich um Personen, die sich als vertrauenswürdig ausgeben und auf diese Weise an sensible Daten von Nutzern gelangen möchten, beispielsweise Benutzernamen, Passwörter, Kontodaten etc.

Vorgehensweise eines Phishing-Angriffs

Meist werden Phishing-Nachrichten per E-Mail oder ebenso Instant-Messaging versandt, wobei der Empfänger aufgefordert wird, auf einer betrügerischen Webseite geheime Zugangsdaten preiszugeben. Er wird statt mit seinem Namen mit „Sehr geehrter Kunde“ angeredet. Dies ist neben einer falschen Grammatik ebenso eine Möglichkeit, um eine Phishing-mail zu erkennen, denn der Name ist beispielsweise der Bank bekannt. Im Anschluss soll der Empfänger eine für diesen Zweck präparierte und täuschend echt aussehende Webseite besuchen und seine Zugangsdaten eingeben. Das Opfer wird meist in eine falsche Sicherheit gewiegt, indem mitgeteilt wird, dass das Formular → mehr lesen…

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