Bundesjustizministerium weiß nicht, ob die Vorratsdatenspeicherung notwendig ist.

Auf Nachfrage in der Bundespressekonferenz kommen die Sprecher des Bundesjustizministeriums ins Schwimmen.

Die Vorratsdatenspeicherung, die die Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU jüngst beschlossen hat und die alsbald in Deutschland wieder eingeführt werden soll, soll den Ermittlungsbehörden dafür dienen, um mit dieser schwerste Straftaten, wie die Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag oder sexuellen Mißbrauch, aufzuklären.
Das ist das erklärte Ziel. Dafür sollen die Verbindungsdaten von allen Bundesbürgern, die telefonieren oder sich im Internet aufhalten, für die Dauer von 10 Wochen von den jeweiligen Providern gespeichert werden. Und zwar ohne einen Anlaß dafür, daß diese Bürger, deren Daten gespeichert werden, irgendwelche Straftaten begangen haben oder planen, solche zu unternehmen.
Dies ist ein massiver Eingriff in die Rechte der Bürger. Anlaßlose Massenüberwachung → mehr lesen…