EuGH bekräftigt „Recht auf Vergessenwerden“

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß jeder EU-Bürger das Recht hat, im Internet vergessen zu werden.

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Das dürfte für Google, Yahoo, Bing und Co. ein echtes Problem werden. Nach dem heutigen Entscheid des EuGH hat jeder Bürger ein Recht auf Vergessenwerden im Internet. Konkret bedeutet das, daß die Suchmaschinen alte und unzutreffende Informationen in ihren Datenspeichern löschen müssen, wenn ein Betroffener dies wünscht. Solche Informationen dürfen nicht mehr in den Suchergebnissen auftauchen, wenn sie die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Personen verletzen.

Der EuGH begründet dies mit dem umfassenden Bild, das Suchergebnisse im Internet über eine bestimmte Person abliefern können. Die Suchergebnisse seien das Ergebnis der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Deshalb können die Suchmaschinen verpflichtet werden, diese personenbezogenen Informationen nicht mehr über die Suchergebnisse anzuzeigen, und das auch dann, wenn die Artikel und Seiten, auf die die Suchergebnisse verlinken, noch im Internet verfügbar sind.

Geklagt hatte ein Spanier, der in einem Artikel, der mittlerweile 15 Jahre alt ist, im Zusammenhang mit einer Zwangsversteigerung erwähnt wurde. Es gelang ihm weder, den  Artikel der Zeitung noch die Verknüpfung bei Google löschen zu lassen. Deshalb zog er vor Gericht.

Hoher Arbeitsaufwand für Gogle und Co.

Für die Suchmaschinen bedeutet die Umsetzung des EuGH-Urteils wohl einen ziemlichen Arbeitsaufwand. Google sieht sich noch nicht in der Lage, die Auswirkungen der Entscheidung umfassend abzuschätzen. Man braucht Zeit, um diese zu analysieren, lies Google verlauten.

Man kann aber schon heute abschätzen, daß die Löschungswünsche von Nutzern wohl extrem zunehmen werden. Doch jetzt kann sich Google nicht mehr so viel Zeit wie heute nehmen oder die entsprechenden Wünsche gar nicht beachten. Etwa wie bei diffamierenden Wortergänzungen im Suchfeld bei Google. Viele Betroffene konnten häufig nur über dem Rechtsweg erreichen, daß Google diese Autocomplete-Einträge entfernt. Beispiel dafür waren die Wortergänzungen, die im Suchfeld automatisch vorgeschlagen wurden, wenn man nach Bettina Wulff googelte.

Neben den Suchmaschinen, um die es hauptsächlich in dem Urteil geht, wird sich die EuGH-Entscheidung natürlich auch auf die Suche bei Facebook, Twitter und anderen sozialen Netzwerken auswirken. Auch bei diesen besteht für die Nutzer künftig das Recht auf Vergessenwerden.

Datenschutz hat gewonnen

Das Urteil ist ein Gewinn für den Datenschutz und die Rechte der Bürger. Gerade im Hinblick auf die Spionage-Aktivitäten durch ausländische Geheimdienste ist jede Information, die nicht gesammelt werden kann, ein echter Gewinn.
Inwieweit das Urteil die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Suchmaschinen beeinträchtigen kann, wird erst die Zukunft zeigen. Die Verpixelungsaktionen deutscher Wutrentner beim Start von Google Earth in Deutschland lassen da allerdings nicht Gutes erwarten.

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