So stellt man einen Löschantrag bei Google

Nach dem EuGH-Urteil kann jeder unliebsame Einträge entfernen lassen. * UPDATE *

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Der Europäische Gerichtshof hat in dieser Woche entschieden, daß jeder Bürger ein Recht auf Vergessenwerden im Internet hat. Das bedeutet, jeder kann von Google und anderen Suchmaschinen, aber auch Foren und sozialen Netzwerken verlangen, daß alte, falsche oder unliebsame Einträge entfernt werden. Ein Hinweis auf das EuGH-Urteil sollte genügen, um die Anbieter tätig werden zu lassen.

Was kann man löschen lassen?

Das EuGH-Urteil ist diesbezüglich ziemlich wage geblieben. Theoretisch sind alle Daten, die persönliche Informationen über einen Menschen enthalten, relevant. Im Einzelfall muß aber geprüft werden, ob das Informationsinteresse im Vordergrund steht, und deshalb diese Information nicht gelöscht werden braucht, oder, ob der Datenschutz überwiegt. Solange man keine Person des öffentlichen Lebens ist, sollte der Datenschutz wohl immer Vorrang haben, weshalb Google und Co. Löschanträge von Privatpersonen in der Regel wohl anstandslos ausführen müssen.

Wie kann man einen Löschantrag stellen?

Noch existieren keine entsprechenden Online-Formulare. Siehe Update unten. Google muß sich selbst erst klar darüber werden, welche Auswirkungen das Urteil auf die eigenen Dienste hat. Das ist aber kein Grund, nicht schon heute einen entsprechenden Löschantrag zu stellen.

Ein Löschantrag sollte in jedem Fall schriftlich verfaßt werden. Dies kann per E-Mail (support-de@google.com), besser aber per Briefpost an die deutsche Niederlassung von Google (Google Germany GmbH, ABC-Strasse 19, 20354 Hamburg) erfolgen.
In diesem Schreiben sollte man den Sachverhalt genau erläutern und die betreffenden Suchergebnisse auflisten. Ein Screenshot kann dabei nützlich sein. Mit Hinweis auf das EuGH-Urteil sollte man die Löschung dieser erwünschten Suchergebnisse verlangen und dabei genau begründen, warum man der Meinung ist, daß diese Suchergebnisse bzw. die Links einen Verstoß darstellen.

Zum Schluß noch einen Nachweis der eigenen Identität beifügen, das kann bspw. eine Kopie des Ausweises sein. Und ab damit zu Google.

Screenshot Suchergebnisse bei Google

Screenshot Suchergebnisse bei Google

Google muß reagieren

Google muß jeden Löschantrag bearbeiten und diesen entweder ausführen oder stichhaltig begründen, warum man die gewünschten Suchergebnisse nicht löschen wird. Dann hat man als Nutzer wiederum die Gelegenheit notfalls mit rechtlichen Schritten oder mithilfe des Datenschutzbeauftragten zu versuchen, den Löschwunsch doch noch durchzusetzen.

Wie lange wird es dauern?

Es steht zu befürchten, daß Google und Co. demnächst mit Löschanträgen überhäuft werden. Wenn man an die geradezu hysterische Beschwerdewelle zurückdenkt, die durch Deutschland schwappte, als sich Hausbesitzer durch Google Earth bedroht sahen und deshalb ihre Häuser verpixeln ließen, kann man sich jetzt schon ausmalen, wieviel Löschanträge zum Thema Suchergebnisse auf Google einprasseln werden. Dementsprechend wird deren Bearbeitungsdauer ausfallen. Das EuGH-Urteil hat bezüglich der maximalen Bearbeitungsdauer keine Aussagen gemacht.

Update (30.05.2014): Google hat nun reagiert und ein entsprechendes Onlineformular online gestellt.
Mit diesem Webformular kann man die Entfernung von Ergebnissen aus unserer Suchmaschine beantragen. Der Antragsteller muß die Forderung zu jedem Link begründen, und eine Kopie seines Ausweises hochladen. So soll der Mißbrauch unterbunden werden.
Google wird dann jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen

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