Wulff liefert nicht.

Die versprochenen Antworten bleiben unter Verschluß.

Da hat NochBundespräsident Wulff einiges mit der FDP gemeinsam. Er liefert einfach nicht. Die dem Bürger von ihm im TV-Interview bei ARD und ZDF versprochene Transparenz war nur ein Versprecher. Die angekündigten 400 Antworten auf 400 Fragen bleiben für die Öffentlichkeit verborgen.

Das war’s wohl schon wieder mit der Glaubwürdigkeitsoffensive von Wulff. Noch am Mittwoch in der letzen Woche kündigte Wulff die allumfassende Transparenz in Bezug auf seinen dubiosen Hauskredit und seinen Umgang mit den Medien an. Über seine Anwälte wollte Wulff alle Fragen klären lassen. Diese Transparenz sollte neue Maßstäbe in Deutschland setzen.

Das hat sie auch, allerdings im negativen Sinne, denn keine Woche später erweisen sich die Ankündigungen mal wieder nur → mehr lesen…

File-Sharing-Nutzer können aufatmen

Gefunden bei law blog.

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Die Nutzer von Tauschbörsen können aufatmen. Das Herunterladen von Musik und Filmen wird nur noch bei „gewerblichem Ausmaß“ strafrechtlich verfolgt. Darauf haben sich die drei Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen verständigt.

Dabei gelten folgende Höchstgrenzen, um straffrei zu bleiben:

  • nicht mehr als 3.000 Dateien und
  • nicht mehr als 100 Filme zum Download anbieten

Als rechnerische Schadensgrenze wurden 3.000 EUR festgelegt, 1 EUR pro angebotener Datei.

Mit diesem Vorgehen wollen die NRW-Generalstaatsanwälte die Flut von Anzeigen gegen File-Sharing-Nutzer eindämmen. Diese Anzeigen kommen meist aus der Musik- und Pornoindustrie. Ziel dieser Anzeigen ist jedoch meist nicht die strafrechtliche Verfolgung der File-Sharing-Nutzer, sondern die Ermittlung der Kontaktdaten hinter den festgestellten IP-Adressen, um diese dann für eine kostenpflichtige Abmahnung zu nutzen. → mehr lesen…

Bundesverfassungsgericht stärkt Anwaltsrechte

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stärkt die Rechte von Anwälten.

Die Wohnung eines Anwalts darf, auch wenn der Anwalt selbst einer Straftat verdächtigt wird, nur unter besonderen Voraussetzungen durchsucht werden. Sollte davon auch noch das Verhältnis des Anwalts zu einem Mandanten betroffen sein, müssen die Durchsuchungsbeschlüsse noch strenger geprüft werden.

Damit hebt das BVerfG die Hürden für Ermittlungsmaßnahmen gegen Anwälte an. Das BVerfg verweist damit auf die herausragende Bedeutung der Anwälte für die Rechtspflege.

Quelle: Handelsblatt

Das Bundesverfassungsgericht stärkt damit wieder einmal die Rechte, die in einer Demokratie eigentlich selbstverständlich sein sollten. → mehr lesen…

Abmahnwelle vor dem Aus

gesetz.gifAbmahner erhalten in Zukunft nur noch 100 EUR für Rechtsanwaltskosten, wenn das neue Gesetz aus dem Hause des Bundesjustizministeriums inkraft getreten ist. Voraussetzung für die gedeckelten Anwaltskosten ist, daß der Abgemahnte nicht im geschäftlichen Verkehr tätig ist.
Laut Zypries, Bundesjistizministerin, stellt dieses Gesetz sicher

dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird.

In der Vergangenheit gab es wahre Abmahnwellen gegen Homepagebetreiber, egal ob privat oder geschäftlich. Schon bei kleinsten Vergehen gegen das Urheberrecht wurden sie mit Abmahnungen von „Rechtsanwälten“ überhäuft und mit Gebührenbescheiden in Höhe von 400 bis 800 EUR konfrontiert. Dabei stand bei den „Rechtsanwälten“ offensichtlich mehr das Eintreiben der Gebühren im Vordergrund als der Schutz des Urheberrechts.
Diesen Umstand hat jetzt auch das → mehr lesen…

Abmahn-Anwälte am Ende?

gesetz.gifDie ersten Gerichte beginnen, die für offenbar sonst unterbeschäftigte Anwälte so einträglichen Massen-Abmahnungen zu mißbilligen. Die Zusammenarbeit von zwielichtigen Händlern mit Profi-Abmahnanwälten zur schnellen, meist aufwandfreien Geldbeschaffung ist damit in Zukunft wohl zum Scheitern verurteilt.

Immer mehr Richter lassen sich nicht mehr zum Erfüllungsgehilfen dieser Geldeintreiber machen. Wenn z.B. ein Händler viele gleichlautende Abmahnungen oder Verfügungen gegen Konkurrenten erwirken will, wird das zunehmend als Mißbrauchtatbestand von den Gerichten erkannt. So wunderte sich z.B. ein Bonner Gericht, daß der Händler so viel Zeit hatte, sich um die Homepages seine Konkurrenz zu kümmern, anstatt sich um sein eigentliches Geschäft zu kümmern und nannte die eigentlichen Absichten der Kläger klar beim Namen:

Das ist gewiss nicht das Kerngeschäft der Fa. L, wohl aber

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