Kann man Wulff seines Amtes entheben?

NochBundespräsident Wulff will offenbar im Amt bleiben. Kann man ihm dieses Amt entziehen?

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Herr Wulff ist offensichtlich noch immer nicht gewillt, sich den Tatsachen zu stellen und seinen Rücktritt zu erklären. Mit seinem Drohanruf bei der BILD hat er jedoch das Faß endgültig zum Überlaufen gebracht. Ein Bundespräsident, dem die Pressefreiheit nur solange etwas bedeutet, wie diese nicht die eigenen Belange betrifft, ist untragbar für einen demokratischen Staat.
Heute will sich Wulff wohl noch mal erklären. In einem Fernsehinterview, das voraussichtlich heute abend in der ARD und im ZDF gesendet werden soll, will er Stellung zu den Vorwürfen nehmen.

Und dann wieder um das Vertrauen Menschen bitten!? Wie lange soll das Trauerspiel noch weitergehen? Niemand will mehr irgendwelche Rechtfertigungsreden des Herrn Wulff hören. Er hatte seine Chance. Diese hat er am 22. 12.2011 mit seiner „Erklärung„, in der er nur das zugab, was nicht länger zu vertuschen war, vertan. Immer neue Enthüllungen rund um seinen mysteriösen Hauskredit und seine vermögenden Unternehmerfreunde sind seitdem an der Tagesordnung. Dazu schwieg Wulff bisher und das kann er auch gern weiterhin tun. Dann aber als ExPräsident, denn nach den Drohanrufen bei BILD und anderen Redaktionen werden ihn keine weiteren Erklärungen mehr retten.

Doch Wulff klammert sich ans Amt. Er hat ja sonst nichts. Daß er seine Bezüge von 199.000 EUR pro Jahr weiterhin bekommt und er so seinen Hauskredit locker abbezahlen kann, hat ihm offenbar noch niemand erklärt. Und so wird er immer mehr zur Belastung.

Gibt es eine Möglichkeit, ihn aus dem Amt zu jagen? Eine Abwahl des Bundespräsidenten ist nicht möglich. Das Grundgesetz bietet dafür nur folgende Möglichkeit:

Artikel 61
(1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.
(2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.

Da man davon ausgehen kann, daß die schwarz-gelbe Koalition, die im Bundestag die absolute Mehrheit hat, den Bundespräsidenten nicht anklagen wird, bliebe nur der Weg über den Bundesrat. Doch auch dort wird man sich vor einer Anklage hüten. Eine vorsätzliche Verletzung des Grundgesetzes wird man wohl nur schwer nachweisen können und der Schaden, der durch eine abgeschmetterte Anklage entstehen würde, wäre wohl untilgbar.

Bleibt letztlich nur der Weg, über die Medien und die empörte Öffentlichkeit einen derart großen Druck zu erzeugen, daß Bundeskanzlerin Merkel nicht mehr anders kann, als ihrem Präsidenten den Rücktritt nahezulegen. Ganz so wie in der Plagiatsaffäre Guttenberg. Als dieser zur Belastung für Merkel wurde, machte er den Weg der heißen Kartoffel. Und der geht bekanntlich unaufhaltsam nach unten.

Quelle: Handelsblatt

achtung Update (05.01.2012): Im TV-Interview, nach dessen Ende man über soviel Ignoranz und Dreistigkeit sprachlos zurückbleibt, wurde klar, daß Wulff zumindest weiß, daß er als Bundespräsident das Gnadenrecht ausüben darf. Er begnadigt sich einfach selbst.
Doch das wird ihm schlußendlich nichts mehr nützen. Die neuerlichen Unwahrheiten über den Anruf auf der Mailbox der BILD werden ihn endgültig aus Bellevue rausfegen. BILD will die aufgezeichnete Mailbox-Nachricht veröffentlichen und so die Drohungen Wulffs gegen die Presse beweisen.

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