Abmahnwelle vor dem Aus

gesetz.gifAbmahner erhalten in Zukunft nur noch 100 EUR für Rechtsanwaltskosten, wenn das neue Gesetz aus dem Hause des Bundesjustizministeriums inkraft getreten ist. Voraussetzung für die gedeckelten Anwaltskosten ist, daß der Abgemahnte nicht im geschäftlichen Verkehr tätig ist.
Laut Zypries, Bundesjistizministerin, stellt dieses Gesetz sicher

dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird.

In der Vergangenheit gab es wahre Abmahnwellen gegen Homepagebetreiber, egal ob privat oder geschäftlich. Schon bei kleinsten Vergehen gegen das Urheberrecht wurden sie mit Abmahnungen von „Rechtsanwälten“ überhäuft und mit Gebührenbescheiden in Höhe von 400 bis 800 EUR konfrontiert. Dabei stand bei den „Rechtsanwälten“ offensichtlich mehr das Eintreiben der Gebühren im Vordergrund als der Schutz des Urheberrechts.
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Neue Abmahnwelle?

Wie SPIEGEL online berichtet ist offenbar eine neue Abmahnwelle möglich. Diesmal trifft es Nutzer von Google Earth, die Screenshots von Luftaufnahmen auf ihre Internetseite stellen.

Google Earth ist in dieser Angelegenheit nicht ganz schuldlos, lassen sich doch einige Nutzer von den schwammigen Informationen in der Google-Earth-Hilfe dazu verleiten, die Screenshots zu verwenden. So steht in dieser Hilfe:

„Sie persönlich dürfen ein Bild aus der Anwendung verwenden (beispielsweise auf Ihrer Website, in einem Blog oder einem Word-Dokument), solange Sie die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernen.“

Wer sich darauf verlässt, wird bald Post von den Anwälten der Rechteinhaber der Luftbilder, wie z.B. Geocontent, bekommen.

Quelle: SPIEGEL online

achtung.gif Nachtrag: Laut GoogleWatchBlog gilt die Rechtslage jetzt als „geklärt“.
Solange man die → mehr lesen…