Abmahn-Anwälte am Ende?

gesetz.gifDie ersten Gerichte beginnen, die für offenbar sonst unterbeschäftigte Anwälte so einträglichen Massen-Abmahnungen zu mißbilligen. Die Zusammenarbeit von zwielichtigen Händlern mit Profi-Abmahnanwälten zur schnellen, meist aufwandfreien Geldbeschaffung ist damit in Zukunft wohl zum Scheitern verurteilt.

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Immer mehr Richter lassen sich nicht mehr zum Erfüllungsgehilfen dieser Geldeintreiber machen. Wenn z.B. ein Händler viele gleichlautende Abmahnungen oder Verfügungen gegen Konkurrenten erwirken will, wird das zunehmend als Mißbrauchtatbestand von den Gerichten erkannt. So wunderte sich z.B. ein Bonner Gericht, daß der Händler so viel Zeit hatte, sich um die Homepages seine Konkurrenz zu kümmern, anstatt sich um sein eigentliches Geschäft zu kümmern und nannte die eigentlichen Absichten der Kläger klar beim Namen:

Das ist gewiss nicht das Kerngeschäft der Fa. L, wohl aber das Kerngeschäft des Rechtsanwalts F, der ohne Benutzung eines Gewerbetreibenden die privilegierenden Kriterien eines Vorgehens eines unmittelbaren Wettbewerbers nicht nutzen könnte, während er bei der gewählten Vorgehensweise nach dem Aufstellen einiger Satzbausteine in einer Vielzahl von Verfahren die Hoffnung haben kann, üppige Einkünfte zu erzielen, an der vermutlich derjenige teilweise beteiligt wird, der hier seinen Namen als Wettbewerber hergibt.

Quelle: IT-Business

Endlich kommen einige Gerichte mit ihren Urteilen in der Wirklichkeit an und erkennen den wahren Hintergrund dieser Abmahnungen. Wenn in Zukunft immer mehr Richter diese Erkentnis teilen, werden die Abzocker-Anwälte schnell in der Versenkung verschwinden. Endlich.