Eltern haften nicht für illegales Filesharing ihrer Kinder
Bundesgerichtshof weist Klage der Musikindustrie zurück.
Auf dieses Urteil wurde lange gewartet. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) endlich eine weitreichende Entscheidung zum leidigen Thema Filesharing getroffen. Demnach müssen Eltern nicht für die Aktivitäten ihres minderjährigen Kindes bei illegalen Tauschbörsen haften, wenn sie das Kind ausreichend darüber belehrt haben, dass der Tausch von geschützten Werken illegal sei. Eine Verpflichtung, das Kind ständig bei der Nutzung des Internets zu beobachten oder den Zugang zum Internet teilweise zu sperren, besteht nicht.
Nach Auffassung des BGH müssen die Eltern ihren Kindern nicht von vornherein mit Misstrauen begegnen und ihnen unterstellen, dass sie Rechtsverletzungen begehen. Nur wenn bereits eine Abmahnung vorliegen sollte, dann sind die Eltern zu besonderer Vorsicht gezwungen. Solange aber gilt das Prinzip → mehr lesen…