Eltern haften nicht für illegales Filesharing ihrer Kinder

Bundesgerichtshof weist Klage der Musikindustrie zurück.

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Auf dieses Urteil wurde lange gewartet. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) endlich eine weitreichende Entscheidung zum leidigen Thema Filesharing getroffen. Demnach müssen Eltern  nicht für die Aktivitäten ihres minderjährigen Kindes bei illegalen Tauschbörsen haften, wenn sie das Kind ausreichend darüber belehrt haben, daß der Tausch von geschützten Werken illegal sei. Eine Verpflichtung, das Kind ständig bei der Nutzung des Internets  zu beobachten oder den Zugang zum Internet teilweise zu sperren, besteht nicht.

Nach Auffassung des BGH müssen die Eltern ihren Kindern nicht von vornherein mit Misstrauen begegnen und ihnen unterstellen, daß sie Rechtsverletzungen begehen. Nur wenn bereits eine Abmahnung vorliegen sollte, dann sind die Eltern zu besonderer Vorsicht gezwungen. Solange aber gilt das Prinzip des Vertrauens, wie es in jeder Kind-Eltern-Beziehung eigentlich normal sein sollte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sah das noch anders. Die Richter waren der Meinung, daß die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt hätten, als ihr damals 13-jähriger Sohn illegales Filesharing betrieb. Vier große Musikunternehmen hatten den Vater deswegen abgemahnt und verlangten dafür Schadenersatz von 3.000 EUR und Abmahngebühren von rund 2.380 EUR. Der 13-Jährige Sohn hatte nach einer Hausdurchsuchung(!) zugegeben, Tauschbörsen genutzt zu haben, nachdem entsprechende Ordner auf dem PC gefunden wurden.
Der Vater unterschrieb daraufhin zwar die Unterlassungserklärung, weigerte sich aber zu zahlen. Die Klage vor dem Landgericht Köln und die Berufung vor dem OLG Köln verlor er. Erst der BGH setzte dem Treiben der Musikindustrie jetzt ein Ende.

Für viele Eltern kommt dieses Urteil zwar zu spät. Doch in zukünftigen Fällen dürfte diese weitreichende Entscheidung des BGH vielen Eltern bares Geld sparen.

Quelle: BGH