5 Prozent-Klausel bei Europawahl verfassungswidrig

Letzte Rettung für die FDP?

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß die in Deutschland bei der Europawahl geltende 5 Prozent-Hürde gegen das Grundgesetz verstößt. Die Chancengleichheit der Parteien und die Wertigkeit der Wählerstimmen seien durch diese Hürde erheblich gestört.
Die letzte Europawahl, die im Jahre 2009 stattfand, muß aber nicht wiederholt werden.

Das ist der Rettungsanker für die FDP. Ihre Vorzeige-Arbeitsverweigerin Silvana Koch-Mehrin, von der selbst die FDP-Führung mehr politische Mitarbeit erwartet, sonst will man ihr die Wiederaufstellung verweigern, darf weiterhin ihr finanzielles Auskommen in Brüssel und Straßburg fristen.
Und auch für kommende Wahlen, darf die FDP auf Sitze im Europaparlament hoffen, da sie nun auch welche erhält, selbst wenn sie unter den magischen 5 Prozent der Wählerstimmen bleiben → mehr lesen…

Kein Wahlrecht in Deutschland – Staatskrise droht.

Ab 01. Juli 2011 gibt es in Deutschland kein verfasungsgemäßes Wahlrecht mehr.

Eigentlich hat Deutschland seit 3 Jahren kein verfassungsgemäßes Wahlrecht mehr. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das derzeit geltende Wahlrecht schon 2008 als verfassungwidrig erklärt, doch ließ das Gericht den Politikern eine Frist zur Änderung des Gesetzes bis zum 01. Juli 2011. Diese Frist wird nun aller Voraussicht nach ergebnislos verstreichen.

Die seit 2008 agierenden Bundesregierungen, alle mit derselben Kanzlerin, haben es bisher nicht zustande gebracht, daß in Deutschland Wahlen ablaufen können, die das Prädikat „verfassungsgemäß“ gerechtfertigen würden. Das Land der „Gerechtigkeit und Demokratie“, auf das alle andere Nationen voller Neid blicken, wie Schwarz-Gelb Deutschland gern selbst sehen, hat nicht mal ein verfassungsgemäßes Wahlrecht für seine Bürger parat. Ein beschämender → mehr lesen…

Merkel läßt Hartz4-Verhandlungen platzen

Kanzlerin Merkel ignoriert bewußt das BVerfG-Urteil und trägt ihre Machtspielchen auf dem Rücken der Hartz4-Empfänger aus.

Wer immer noch nicht verstanden hat, wie Angela Merkel tickt und wie unwichtig ihr die „unteren“ Bevölkerungsschichten sind, kann dieser Tage etwas lernen. Merkel nutzt die Verhandlungen zwischen der Regierungskoalition und der Opposition über die Anpassung der Hartz4-Sätze eiskalt für ihre Machtspielereien. Die Zukunft von rund 2,5 Mio. Kindern in Deutschland interessiert sie nicht. So zeigt sich, was Sozialpolitik der CDU/CSU in der Realität wert ist. Nichts.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte klare Vorgaben gemacht. Bis Ende 2010 sollten die Hartz4-Sätze neu und endlich transparent, nachvollziehbar und verfassungskonform berechnet werden, denn das waren sie  seit dem Bestehen von Hartz4 noch nie! → mehr lesen…

Von der Leyens Tricksereien bei Hartz4

Bei der Berechnung der neuen Hartz4-Sätze wurde offensichtlich ganz bewußt getrickst, um so die nötige Erhöhung geringer ausfallen zu lassen.

Ganze 5 EUR sollen Hartz4-Bezieher mehr bekommen, wenn es nach dem Willen der schwarz-gelben Regierung und ihrer Arbeitsministerin von der Leyen geht. Bereits ab 01. Januar sollte der neue Hartz4-Satz so auf 364 EUR steigen, wenn es nicht zur Ablehnung durch den Bundesrat gekommen wäre. Doch diese Summe ist offenbar viel zu gering. Um 35 EUR auf insgesamt 394 EUR müßte der Hartz4-Satz eigentlich erhöht werden. Zu diesem Ergebnis kommen Experten der Wohlfahrtsverbände.

Wie erklärt sich dieser Unterschied? Ganz einfach mit Statistik und Zahlenspielerien. Ursula von der Leyen ist ja schon immer bekannt dafür, daß sie Statistiken so lange fälscht → mehr lesen…

Verfassungsbeschwerde löst sich in Rauch auf

Rauchverbot bleibt, Verfassungsbeschwerde gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in Bayern nicht zur Entscheidung angenommen. Die 2. Kammer des BVerfG sieht die Grundrechte der Kläger nicht gefährdet.

Geklagt hatten eine Raucherin, eine Gastättenbetreiberin, die ihren Umsatz zu einen großen Teil mit Rauchern macht, und eine GmbH, die eine kleine Trinkstube (unter 75 qm) betreibt und nach eigener Aussage nur Raucher beschäftigt und nur rauchende Gäste in ihr Lokal einläßt.

Das BVerfG machte klar, daß es bereits in 2008 entschieden hat, daß der Gesundheitsschutz über der Berufsfreiheit stehen kann. Der Gesetzgeber darf auch solche Gesetze erlassen, die am Ende dazu führen können, daß einzelne Unternehmer in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind, wenn nur so der gesundheitliche Schutz → mehr lesen…

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