Verfassungsbeschwerde löst sich in Rauch auf

Rauchverbot bleibt, Verfassungsbeschwerde gescheitert.

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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in Bayern nicht zur Entscheidung angenommen. Die 2. Kammer des BVerfG sieht die Grundrechte der Kläger nicht gefährdet.

Geklagt hatten eine Raucherin, eine Gastättenbetreiberin, die ihren Umsatz zu einen großen Teil mit Rauchern macht, und eine GmbH, die eine kleine Trinkstube (unter 75 qm) betreibt und nach eigener Aussage nur Raucher beschäftigt und nur rauchende Gäste in ihr Lokal einläßt.

Das BVerfG machte klar, daß es bereits in 2008 entschieden hat, daß der Gesundheitsschutz über der Berufsfreiheit stehen kann. Der Gesetzgeber darf auch solche Gesetze erlassen, die am Ende dazu führen können, daß einzelne Unternehmer in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind, wenn nur so der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung gewährleistet werden kann. Somit ist auch ein striktes Rauchverbot möglich. Ausnahmeregelungen für sogenannte Raucherlokale müssen nicht erlassen werden.

Eigentlich logisch, denn niemand muß wirklich seinen wirtschaftlichen Untergang fürchten, nur weil er kein Raucherlokal werden kann. Das zeigen doch die vielen Gaststätten, Lokale und Bars im ganzen Land, in denen bereits jetzt das Rauchverbot gilt. Wenn eine Kneipe wirklich daran zugrunde gehen sollte, weil die rauchende Kundschaft ausbleibt, dann hatte diese doch ganz andere grundlegende Probleme, so daß sie im Konkurrenzkampf nicht mithalten kann. Das Rauchverbot ist doch nur vorgeschoben, um die wahren Gründe für die Insolvenz zu vernebeln.
Stillstand bedeutet schlicht Untergang. Wer sich nicht ständig an neue Marktbedingungen anpasst, wird über kurz oder lang in wirtschaftliche Nöte geraten. Das ist in der Gastronomie nicht anders als in jeder anderen Branche auch. Viele Wirte müssen sich nur mal wieder klar darüber werden, daß sie in einer Marktwirtschaft leben und nur ein Anbieter von vielen sind.
Verbessert eure Angebote, die Speisen, das Interieur, die Freundlichkeit – dann klappts auch mit dem Nichtraucher!

Als Fazit kann man sagen: Allgemeines Aufatmen. Auch diesmal ist das BVerfG seiner Rolle gerecht geworden und hat die Freiheit des Einzelnen verteidigt, nämlich die auf gesundheitliche Unversehrtheit, egal wo man sein Bier trinkt.

Nun kommt es darauf an, in ganz Deutschland für bayerische Verhältnisse zu sorgen, zumindest was das strikte Rauchverbot betrifft.

Quelle: BVerfG

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