BVerfG-Präsident warnt vor Datenschutz-Supergau

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) warnt vor einem Supergau des Datenschutzes.

Hans-Jürgen Papier, Präsident des BVerfG, hat angesichts der letzten Datenskandale in Politik und Wirtschaft die Stärkung des Grundrechts auf Datenschutz gefordert:

Wir stellen nicht erst seit gestern fest, dass dem Grundrecht auf Datenschutz nicht nur von staatlicher, sondern auch von privater Seite Gefahren drohen können.

Der Staat muß daher seiner verfassungsrechtlichen Pflicht besser nachkommen und den Datenschutz der Bürger sicherstellen. Kommt er dieser Aufgabe nicht ausreichend nach, dann drohe in Zukunft aufgrund der modernen Technik ein Supergau des Datenschutzes.
Um dieses Horror-Szenario zu meiden, ist der Staat mehr denn je gefordert, die Daten der Bürger besser gegen staatliche und auch gegen private Gefahren zu schützen.

Die große Koalition kommt → mehr lesen…

Schäuble will Bundesverfassungsgericht abschaffen

Bundesinnenminister Schäuble übt massive Kritik am Bundesverfassungsgericht.

Datenkrake Schäuble sieht sich offenbar gehindert in seinem Streben, die Demokratie in Deutschland immer weiter auszuhöhlen und einen Überwachungsstaat mit technischen Mitteln aufzubauen, von denen die Stasi nur träumen konnte.

So übt Schäuble jetzt massiv Kritik am Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Die Richter würden sich zu sehr in die Politik und die Gesetzgebung einmischen. Schäuble vertritt doch tatsächlich die Meinung, daß das „BVerfG nicht entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht.“

Besonders ärgert ihn offenbar, daß Karlsruhe ihn bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung auf den Boden des Grundgesetzes zurückgeholt hat. So kann er nicht wie gewünscht jeden und alles speichern und auswerten, wie es ihm und dem BKA gefällt. → mehr lesen…

Wahlcomputer sind verfassungswidrig

Wahlcomputer dürfen in Deutschland nicht weiter verwendet werden.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Benutzung von Wahlcomputern als verfassungswidrig eingeschätzt.

Zur Bundestagswahl 2005 waren erstmals Wahlcomputer zum Einsatz gekommen. Rund 2 Mio. Wähler gaben ihre Stimme an über 1.800 Wahlcomputern ab.
Das BVerfG ist jetzt der Meinung, daß es den Wählern jedoch nicht möglich war, die Stimmen oder die Auszählung zu kontrollieren. Damit war diese Art der Stimmabgabe nicht zulässig. Das Ergebnis der Bundestagswahl 2005 bleibt aber bestehen.

Es muß dem Wähler immer möglich sein, die Anzahl der einzelnen Stimmen und die Auszählung als solche zu kontrollieren, auch ohne besondere Computerkenntnisse. Bei zukünftigen Wahlen -und gerade dieses Jahr wird es davon reichlich geben- sind wieder Papier und Stift für die Stimmabgabe → mehr lesen…

CSU vom BVerfG auf den Boden der Verfassung geholt

Die CSU muß sich ab sofort wieder ans Grundgesetz halten.

Das umstrittene Versammlungsgesetz, das am 01.10.2008 in Bayern inkraft getreten ist, wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippt. Die Verfassungsrichter sind der Auffassung, daß dieses Gesetz einschüchternd, unbestimmt und vage sei. Das Recht auf Versammlung werde unnötig eingeschränkt, weil es einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuten würde, eine Versammlung anzumelden. Aufgabe des Grundgesetzes sei es aber nicht behördenfreundlich zu sein, sondern die Rechte der Menschen zu schützen.

Besonders die Pflicht zur Angabe von Ort, Zeit und Thema einer Versammlung ist den Verfassungsrichtern aufgestoßen. Und das sollte schon bei einer Versammlung von 2 Personen gelten. Bei Nichteinhaltung drohte ein Bußgeld.
„Blinddates“ wären somit in Bayern mit diesem Schwachsinnsgesetz aus dem Hause Beckstein nicht mehr → mehr lesen…

Die Zukunft der Pendlerpauschale

Wie wird die Pendlerpauschale nach 2009 geregelt?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entscheiden, daß die Pendlerpauschale in der heutigen Form, in der erst Aufwendungen für den Arbeitsweg ab dem 21. Kilometer anerkannt werden, verfassungswidrig ist. Das Bundesfinanzministerium hat daraufhin sofort bestätigt, daß die alte Regelung zur Pendlerpauschale, nach der jeder pro Kilometer Arbeitsweg 30 Cent bekommt, rückwirkend ab 2007 und bis einschließlich 2009 wieder gilt.

Normalerweise müßten jetzt die Finanzämter von sich aus die fälligen Beträge für die Steuererklärung für das Jahr 2007 rausrücken. Hatten sie doch in weiser Voraussicht die Steuerbescheide nur vorläufig erlassen. Mal abwarten, ob und wann sie tätig werden.
Nur wer in seiner Steuererklärung die Angaben für den Arbeitsweg weggelassen hatte, weil er an die Beständigkeit der → mehr lesen…

1 2 3 4 5