BVerfG kippt 3 Prozent-Hürde für Europawahl

Das Bundesverfassungsgericht erklärt Sperrklausel für nichtig.

Nach Ansicht von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle muß „die Stimme jedes Wahlberechtigten den gleichen Zählwert haben“. Die bestehende 3 Prozent-Hürde für die Europawahl ist deshalb nichtig. Damit haben auch kleine Parteien eine reelle Chance bei der anstehenden Wahl für das Europaparlament im Mai dieses Jahres. Geklagt hatten über 1.000 Bürger, die Freien Wähler, die NPD und die Piratenpartei.

Schon einmal mußte die Sperrklausel geändert werden. Ende 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die bis dahin gültige 5 Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt. Auch damals schon war das Gericht der Ansicht, daß die Hürde die Rechte kleiner Parteien und vor allem das Stimmengleichheit der Wähler verletzt. Der Bundestag mußte tätig werden und das Gesetz ändern. Und weil die → mehr lesen…

5 Prozent-Klausel bei Europawahl verfassungswidrig

Letzte Rettung für die FDP?

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß die in Deutschland bei der Europawahl geltende 5 Prozent-Hürde gegen das Grundgesetz verstößt. Die Chancengleichheit der Parteien und die Wertigkeit der Wählerstimmen seien durch diese Hürde erheblich gestört.
Die letzte Europawahl, die im Jahre 2009 stattfand, muß aber nicht wiederholt werden.

Das ist der Rettungsanker für die FDP. Ihre Vorzeige-Arbeitsverweigerin Silvana Koch-Mehrin, von der selbst die FDP-Führung mehr politische Mitarbeit erwartet, sonst will man ihr die Wiederaufstellung verweigern, darf weiterhin ihr finanzielles Auskommen in Brüssel und Straßburg fristen.
Und auch für kommende Wahlen, darf die FDP auf Sitze im Europaparlament hoffen, da sie nun auch welche erhält, selbst wenn sie unter den magischen 5 Prozent der Wählerstimmen bleiben → mehr lesen…