von der Leyen-Internetsperre in 27 sec. umgehen

Die von Bundesfamilienministerin von der Leyen erträumte Internet-Sperre läßt sich in 27 Sekunden umgehen.

Dazu bedarf es keinesfalls „versierter Internet-Nutzer mit krimineller Energie“, wie von der Leyen gern laienhaft behauptet. Jeder nicht völlig verkalkte Windows-Nutzer kann die Sperre mit ein paar Mausklicks umgehen. Einfach die DNS-Abfragen auf einen freien DNS-Server umleiten und die von der Leyen-Internetsperre ist wirkungslos.
Und das ist völlig legal. Nicht alles, was Sie nicht verstehen, ist kriminell, Frau Ministerin!

Wie einfach das geht, zeigt ein Video:

Quelle: YouTube

27 Sekunden und die Seifenblasen im von der Leyen-Sicherheitshimmel zerplatzen. Vielleicht hätte sie sich nicht von Schäuble beraten lassen sollen. Daß der keinen blassen Dunst von Internet und Computern hat, stellt er ja immer wieder gern unter Beweis → mehr lesen…

BKA bespitzelte Besucher der eigenen Homepage

Das BKA hat jahrelang die Besucher der eigenen Homepage bespitzelt.

Wer die Homepage des BKA unter www.bka.de besucht hat, muß damit rechnen in die Fahndung des BKA geraten zu sein. Knapp 8 Jahre lang ging dieses Treiben.

Wer immer die Seiten des BKA aufgerufen und sich dann vielleicht auch noch mehrmals die aktuellen Einträge zu Fahndungen angesehen hat, war in den Augen des BKA bereits verdächtig genug, um erfaßt zu werden.
Über entsprechende technische Vorrichtungen wurden die IP-Adresse des Homepage-Besuchers und die genaue Uhrzeit des Besuchs gespeichert. Über die IP-Adresse ermittelten die BKA-Spitzel dann den Namen und die Adresse des Internetsurfers.

Das ganze lief natürlich ohne die geringste rechtliche Grundlage. Im Bundesjustizministerium hält man diese Bespitzelung für rechtswidrig und sieht → mehr lesen…

Micky Maus hört Polizeifunk ab

Micky Maus beim großen Lauschangriff.

In der neuen Ausgabe des Micky Maus-Heftes finden die -zumeist jugendlichen- Leser ein kleines Radio. Mit diesem ist es offenbar möglich, den Polizeifunk abzuhören.
Dieser Umstand dürfte jetzt wohl dazu führen, daß der Altersdurchschnitt der Micky Maus-Leserschaft dramatisch ansteigt, interessiert sich doch so mancher für die Informationen aus dem Polizeifunk.

Offiziell und nach Aussage der Macher des Micky Maus-Heftes sollte das technisch eigentlich gar nicht möglich sein. Doch das kleine Billigradio made in China kann mehr als erwartet, zumindest einige Exemplare davon. Der Verlag des Micky Maus-Heftes geht davon aus, daß es nur mit einigen wenigen Exemplaren diese Radios funktioniert und sieht deshalb keine Veranlassung zu „dringenden Gegenmaßnahmen“.
Rein rechtlich stellt das auch kein Problem → mehr lesen…

Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrecht

Erstes Gericht sieht Vorratsdatenspeicherung als Verstoß gegen Grundrecht auf Datenschutz.

Wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mitteilt, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einer Entscheidung vom 27.02.09 (Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI) die flächendeckende Aufzeichnung der Telefon- und Internetnutzung als unverhältnismäßig bezeichnet:

Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden… Der nach Art. 8 EMRK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist.

Das Wiesbadener Gericht hat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung  nun dem Europäischen Gerichtshof zur → mehr lesen…

Schäuble will Bundesverfassungsgericht abschaffen

Bundesinnenminister Schäuble übt massive Kritik am Bundesverfassungsgericht.

Datenkrake Schäuble sieht sich offenbar gehindert in seinem Streben, die Demokratie in Deutschland immer weiter auszuhöhlen und einen Überwachungsstaat mit technischen Mitteln aufzubauen, von denen die Stasi nur träumen konnte.

So übt Schäuble jetzt massiv Kritik am Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Die Richter würden sich zu sehr in die Politik und die Gesetzgebung einmischen. Schäuble vertritt doch tatsächlich die Meinung, daß das „BVerfG nicht entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht.“

Besonders ärgert ihn offenbar, daß Karlsruhe ihn bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung auf den Boden des Grundgesetzes zurückgeholt hat. So kann er nicht wie gewünscht jeden und alles speichern und auswerten, wie es ihm und dem BKA gefällt. → mehr lesen…

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