Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrecht

Erstes Gericht sieht Vorratsdatenspeicherung als Verstoß gegen Grundrecht auf Datenschutz.

Wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mitteilt, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einer Entscheidung vom 27.02.09 (Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI) die flächendeckende Aufzeichnung der Telefon- und Internetnutzung als unverhältnismäßig bezeichnet:

Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden… Der nach Art. 8 EMRK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist.

Das Wiesbadener Gericht hat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung  nun dem Europäischen Gerichtshof zur → mehr lesen…

Vorratsdatenspeicherung zu teuer

Das wird Wolfgang Schäuble gar nicht gern hören: Wegen der entstehenden Kosten, die ein Telekommunikationsanbieter allein tragen müsste, ist dieser erstmal von der Datenspeicherpflicht befreit.

Wie das law blog berichtet, hat es die BT GmbH & Co. OHG (BT) geschafft, vor dem Verwaltungsgericht Berlin (VG) vorerst eine Befreiung von der Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen. Bis es zu einer Entscheidung im Hauptverfahren kommt, bleibt BT von Sanktionen durch Schäubles Vollstrecker Beamte verschont.

720.000 EUR hätte BT allein für die notwendige technische Erstausrüstung für die Vorratsdatenspeicherung aufwenden müssen. Dazu kämen dann noch Kosten in Höhe von 420.000 EUR pro Monat. Das war offenbar auch dem VG etwas unverhältnismäßig. Ausschlaggebend war aber auch der Kundenkreis von BT. Zu diesen zählen hauptsächlich große Konzerne und Landes- → mehr lesen…