BKA bespitzelte Besucher der eigenen Homepage

Das BKA hat jahrelang die Besucher der eigenen Homepage bespitzelt.

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Wer die Homepage des BKA unter www.bka.de besucht hat, muß damit rechnen in die Fahndung des BKA geraten zu sein. Knapp 8 Jahre lang ging dieses Treiben.

Wer immer die Seiten des BKA aufgerufen und sich dann vielleicht auch noch mehrmals die aktuellen Einträge zu Fahndungen angesehen hat, war in den Augen des BKA bereits verdächtig genug, um erfaßt zu werden.
Über entsprechende technische Vorrichtungen wurden die IP-Adresse des Homepage-Besuchers und die genaue Uhrzeit des Besuchs gespeichert. Über die IP-Adresse ermittelten die BKA-Spitzel dann den Namen und die Adresse des Internetsurfers.

Das ganze lief natürlich ohne die geringste rechtliche Grundlage. Im Bundesjustizministerium hält man diese Bespitzelung für rechtswidrig und sieht darin einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Bundesinnenministerium ist nun aufgewacht und hat dem BKA zukünftige Bespitzelungen der Homepage-Besucher untersagt.

Diese Einsicht kommt allerdings reichlich spät, denn bereits vor anderthalb Jahren hat der Bundesdatenschutzbeauftragte die Homepage-Überwachung des BKA gerügt. Die Bundesregierung sah sich damals jedoch nicht genötigt, entsprechende Schritte einzuleiten und die BKA-Spitzel zurückzurufen. Schlimmer noch, sah die Bundesregierung auf Anfrage der LINKEN in der Homepage-Überwachung sogar eine „sinnvolle und effiziente Ermittlungsmaßnahme“, gegen die keine rechtlichen Einwände sprächen.
Woher jetzt die plötzliche Einsicht rührt, bleibt ein Rätsel. Schäuble mußte seine Spione trotzdem zurückpfeifen.

Quelle: Spon