BVerfG schafft neues Grundrecht
Mit seinem Urteil vom 27.02.2008 zur Onlinedurchsuchung in NRW hat das Bundesverfassunggericht (BVerfG) ein neues Computer-Grundrecht geschaffen: Das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Damit ist das BVerfG im Zeitalter der Informationstechnik angekommen.
Da auf Computern eine Vielzahl von persönlichen Daten zu finden sind und diese Daten durch Vernetzung etwa via Internet durch technische Zugriffsmöglichkeiten auszuspähen und zu manipulieren sind, folge daraus ein grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis.
Will der Staat in dieses Grundrecht eingreifen, dann hat er umfangreiche Voraussetzungen zu erfüllen. So darf nur bei tatsächlichen Anhaltspunkten, daß eine konkrete Gefahr für für ein überragend wichtiges Rechtsgut (wie Leib, Leben und Freiheit der Person oder Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen des Staates oder der Existenz der Menschen berühren) besteht, ein Eingriff erfolgen. Dabei muß allerdings der Kernbereich privater Lebensgestaltung besonders geschützt werden.
Bundesinneminister Schäuble dürfte es nun sehr schwer haben, seine Pläne zur totalen Überwachung der Bürger in die Tat umzusetzen.

Mittwoch, 25. März 2009 um 15:30 Uhr
[...] hält man diese Bespitzelung für rechtswidrig und sieht darin einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Bundesinnenministerium ist nun aufgewacht und hat dem BKA [...]
Montag, 10. Oktober 2011 um 10:45 Uhr
[...] den Einsatz von staatlicher Schnüffelsoftware. Das BVerfG sprach in seinem Urteil von einem Computer-Grundrecht, dem Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer [...]