Die Überwachung wird immer enger

Bundestag beschließt neues Gesetz zur Abfrage von Handy-Passwörtern.

Davon konnte die Stasi einst nur träumen. Die mußte noch mit hohem personellen Aufwand jedem einzelnen nach ihrer Auffassung Abtrünnigen nachspionieren. Das geht heute einfacher. Wer ein Handy oder Computer hat, der gibt dadurch auch viele persönliche Daten mehr preis.

Der Bundestag hat gestern mit den Stimmen von CDU, CSU, FDP und SPD (nur Linke und Grüne stimmten dagegen) beschlossen, daß diese Daten noch intensiver von Ermittlungsbehörden genutzt werden dürfen. Dafür wird das Telekommunikationsgesetz geändert und die sogenannte Bestandsdatenauskunft erweitert. Danach sind Anbieter von Telekommunikationsleistungen verpflichtet, bestimmte Kundendaten auf Verlangen von Ermittlungsbehörden herauszugeben. Das betrifft auch sehr persönliche Daten, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Faxnummern und die Bankverbindung.
Die Ermittlungsbehörden können → mehr lesen…

Versicherungsrabatt für Überwachung

Günstige Kfz-Versicherung gegen Aufgabe der Privatsphäre

Im Ausland gibt es sie schon, Kfz-Versicherungen, die für den Versicherungsnehmer billiger sind, wenn der sich dafür im Verkehr überwachen lässt. Hosen runter für den Rabatt.

Was für Datenschützer ein Albtraum ist, könnte demnächst auch in Deutschland Realität werden. Versicherungen bieten Verkehrsteilnehmern bessere Konditionen, wenn der dafür sein Fahrverhalten überwachen lässt. Der US-Versicherungskonzern AIG und vodafone basteln offenbar bereits an entsprechenden Angebotstarifen. Die Autofahrer müssen, wenn sie von den günstigeren Versicherungstarifen profitieren wollen,  künftig Geräte in ihren Autos installieren, die permanent Daten sammeln. Fahrstil, Angaben zur Fahrstrecke und zur Uhrzeit werden dann sekündlich erfasst und per Mobilfunknetz an den Versicherer übermittelt.

Die Versicherer argumentieren mit sinkenden Unfallzahlen von bis zu 30 Prozent. Wenn Fahrer → mehr lesen…

2 Jahre Fukushima

Japan gedenkt heute der Opfer der Tsunami- und Atomkatastrophe vom 11. März 2011

Vor 2 Jahren gab es am 11.03.2011 um 14:46 Uhr Ortszeit ein schweres Erdbeben in Japan. Es erreichte eine Stärke von 9,0. In der Folge kam es zu einem verheerenden Tsunami mit 20 m hohen Wellen, der weite Teile des Küstenstreifens verwüstete und vielen Menschen das Leben kostete. 16.000 starben in den Fluten und 2.700 gelten immer noch als vermisst.

Doch das war nicht alles. Der Tsunami überflutete auch an der Küste gelegene Atomanlagen. Die Reaktoranlage bei Fukushima wurde dermaßen beschädigt, daß sich ein SuperGAU ereignete. Die radioaktive Wolke, die bei der Explosion in den Reaktorblöcken entstand, verseuchte hauptsächlich weite Teile des Meeres, aber auch Teile der → mehr lesen…

Wie gefährlich ist Fracking?

Erdgasförderung durch Fracking gefährdet das Grundwasser

Energiekonzerne, wie BASF und ExxonMobil wollen deutschlandweit Erdgas fördern. Da Erdgas, das hautsächlich aus Methan besteht, nicht überall als Gasblase in der Erde vorkommt, wurde das sogenannte Fracking für dessen Gewinnung erfunden.
Mit dieser Methode kann auch aus Schiefer-, Sandstein– oder Kohleschichten Erdgas gewonnen werden. Dafür werden die Gesteinsschichten mit einer Mischung aus Wasser, Sand und Chemikalien, die mit hohem Druck von bis zu 1.300 bar in den Boden gepresst wird, aufgebrochen. Dadurch entstehen Risse in den Gesteinsschichten und das Gas kann entweichen und aufgefangen werden.

So weit die Theorie. In der Praxis ist es so, dass die Chemikalien, die dem Gemisch aus Wasser und Sand zugesetzt werden, massiv das Grundwasser gefährden. Die → mehr lesen…

Schwarz-gelbe Koalition läßt Abmahner ungeschoren

Dem geplanten Gesetz gegen das Abmahnunwesen droht das Aus

Die Abmahnindustrie kann sich freuen. Von der schwarz-gelben Bundesregierung geht für sie keine Gefahr für ihre einträglichen Geschäfte aus. Ein geplantes Gesetz, das den Abmahnwahnsinn wenigstens zum Teil eindämmen sollte, wird höchstwahrscheinlich an koalitionsinternen Querelen scheitern.

Lange hatte es gedauert, bis ein Kompromissvorschlag zum Vorgehen gegen das Abmahnunwesen vorlag. Zwar waren die Möglichkeiten zum Schutz der Bürger vor der Abmahnindustrie in diesem Kompromissvorschlag schon arg beschnitten wurden. Doch es gab zumindest diesen Gesetzentwurf.
Dieser sah nun vor, den Streitwert bei einer ersten Abmahnung wegen einfacher Urheberrechtsverletzung auf 1.000 EUR zu begrenzen (frühere Vorschläge sahen eine Obergrenze bei 500 EUR) und so die Anwaltskosten zu begrenzen. Die Auslagenpauschale, die Rechtsanwälte bei der → mehr lesen…

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