Die Überwachung wird immer enger
Bundestag beschließt neues Gesetz zur Abfrage von Handy-Passwörtern.
Davon konnte die Stasi einst nur träumen. Die mußte noch mit hohem personellen Aufwand jedem einzelnen nach ihrer Auffassung Abtrünnigen nachspionieren. Das geht heute einfacher. Wer ein Handy oder Computer hat, der gibt dadurch auch viele persönliche Daten mehr preis.
Der Bundestag hat gestern mit den Stimmen von CDU, CSU, FDP und SPD (nur Linke und Grüne stimmten dagegen) beschlossen, daß diese Daten noch intensiver von Ermittlungsbehörden genutzt werden dürfen. Dafür wird das Telekommunikationsgesetz geändert und die sogenannte Bestandsdatenauskunft erweitert. Danach sind Anbieter von Telekommunikationsleistungen verpflichtet, bestimmte Kundendaten auf Verlangen von Ermittlungsbehörden herauszugeben. Das betrifft auch sehr persönliche Daten, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Faxnummern und die Bankverbindung.
Die Ermittlungsbehörden können mit dem neuen Gesetz u.a. erfahren, wem eine bestimmte Telefonnummer gehört, welche (auch dynamische) IP-Adresse wann einem Kunden zugeordnet war und wie die PIN und PUK des Handys eines bestimmten Kunden lauten. All das kann für die Polizei und Geheimdienste ganz unkompliziert, automatisiert abgefragt werden.
Im Gesetz, das nach dem Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) neu geregelt werden mußte, wird nun an einigen Stellen klarer definiert, wann Daten nur nach richterlicher Anordnung weitergegeben werden dürfen und wann die Betroffenen nachträglich informiert werden müssen.
Doch trotz der Änderungen ist es auch mit dem neuen Gesetz möglich, schon bei kleinen Ordnungswidrigkeiten an die persönlichen Daten der Nutzer zu gelangen. Das hatte das BVerfG jedoch ausdrücklich an der alten Version des Gesetzes bemängelt. Datenschützer halten deshalb auch das neue Gesetz für verfassungswidrig und kündigen an, wieder vor das Verfassungsgericht ziehen zu wollen.
Gut so. Wenn sich die schwarz-gelbe Koalition unter Stützung durch die SPD als Verfassungsgegner gebärden, dann müssen Demokraten und die Hüter des Grundgesetzes einschreiten. Leider können die Bundestags-Abgeordneten und Mitglieder des Bundesrates, die immer wieder ihre Zustimmung zu verfassungswidrigen Gesetzen geben und der Bundespräsident, der unter solche Gesetze auch noch seine Unterschrift setzt, nicht für ihr Verhalten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Quellen: SpOn, Zeit, AK Vorrat
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[Letzte Aktualisierung am 2024-11-22 at 00:41 / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]
Dadurch, dass die Abfrage elektronisch geschehen soll, wird das Gesetz dazu führen, dass Missbrauch betrieben wird. Pin-Abfragen sollen zwar durch den Richter genehmigt werden, aber auch dort gibt es die Ausnahme „Gefahr in Verzug“ , auf die man sich eigentlich immer berufen kann. Das wird ja immer schlimmer
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