BND wußte lange über die Spionage der USA Bescheid.

Der Bundesnachrichtendienst nutze sogar mit PRISM gesammelte Daten.

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Der Spionageskandal zieht immer weitere Kreise. Nachdem die komplette Bundesregierung einen Anfall von Demenz vorschiebt und offiziell nichts von den Spionageaktivitäten des US-Geheimdienstes NSA gewußt haben will und der dafür zuständige Kanzleramtsminister Pofalla in der Versenkung verschwunden ist, werden immer weitere Details der jahrelangen Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit der NSA bekannt.

Offenbar weiß der BND nicht nur seit Jahren über die totale Datenerfassung der Amerikaner Bescheid, sondern nutzte auch noch deren ergaunerte Daten. Der BND fragte offenbar immer wieder ganz konkret bei der NSA an, wenn er gespeicherte Kommunikationsdaten von deutschen Staatsbürgern benötigte. In Deutschland gab es die Vorratsdatenspeicherung ja offiziell noch nicht oder wurde durch das Bundesverfassungsgericht unterbunden. Auch die Bestandsdatenerfassung war noch nicht beschlossen. So nutze der BND vorsätzlich die rechtswidrig durch Spionage der Amerikaner gespeicherten Daten. Das ist in jedem Fall justiziabel.

In diesem Licht erscheint die US-Reise von Bundesinnenminister Friedrich als pure Verhöhnung der deutschen Öffentlichkeit. Man wußte in der Bundesregierung natürlich über die Spionage der USA Bescheid und deckte diese auch noch. Die Empörung sit reines Wahlkampftheater. Damit haben alle zuständigen Minister und die Kanzlerin ihren Amtseid gebrochen und Deutschland schweren Schaden zugefügt.

Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

Der sofortige Rücktritt dieser Sicherheitsgefährder ist das Mindeste, was man jetzt erwarten kann. Die rechtliche Aufarbeitung wird Aufgabe der Gerichte sein. Solange Deutschland noch ein Rechtsstaat ist, kann solch eine gezielte Verletzung der Grundrechte der Bürger und des Grundgesetzes nicht ungesühnt bleiben.

Quelle: n-tv

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