Rüttgers wird bei eigenen Daten nervös

Bei den eigenen Daten wird Herr Rüttgers plötzlich kleinlich.

Beim Ankauf von geklauten Daten, die ein Mitarbeiter einer schweizer Bank für 2,5 Mio. EUR angeboten hatte und mit denen deutsche Steuersünder, die ihr Geld am Fiskus vorbei in der Schweiz geparkt haben, überführt werden sollen, hatte Rüttgers noch keine Probleme mit dem „freien“ Umgang mit fremden Daten. Daß einige Experten der Auffassung sind, Hehlerei würde diese Vorgang treffend umschreiben, störte die NRW-Landesregierung nicht. Nur wenn es um eigene Daten geht, will man sich aufs geltende Recht berufen. Das nennt man schizophren.

Rüttgers hat jetzt Anzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts auf Ausspähung und Abfangen von Daten erstattet. Konkret geht es um E-Mails, die seit 2005 in der Parteizentrale der NRW-CDU → mehr lesen…

Rent a Rüttgers

Für nur 20.000 EUR verkauft die NRW-CDU Sponsoren-Gespräche mit dem NochMinisterpräsident Rüttgers.

ruettgers

Was zu Kohls Zeiten, um einen gewissen Schein der Redlichkeit zu wahren, noch im Verborgenen ablief, wird heutzutage ganz offen und ohne Rücksicht auf Verluste durchgezogen.
Mußte sich ein gewisser Wolfgang Schäuble noch auf zugigen Autobahnparkplätzen rumtreiben, um 100.000 DM an Spenden für die CDU entgegenzunehmen, von denen ihm später allerdings der Aufbewahrungsort entfiel, so lädt Angela Merkel heutzutage den Chef der Deutschen Bank ganz selbstverständlich ins Kanzleramt ein, um für ihn eine mit Steuergeldern finanzierte Geburtstagsparty zu schmeissen. Oder die FDP: Die sammelt von Hoteliers eifrig Wahlkampfspenden ein, nur um diese unmittelbar nach Erringung der Macht steuerlich zu entlasten.
Da will auch die NRW-CDU nicht zurückstecken → mehr lesen…

Abwrackprämie doch für Hartz4-Empfänger

Auch Hartz4-Empfänger hätten die Abfrackprämie bekommen können. Das hat ein Urteil jetzt bestätigt.

Das Landessozialgericht Darmstadt hat auf eine Klage einer Hart4-Empfängerin hin entschieden, daß die Abwrackprämie nicht auf die Hartz4-Bezüge angerechnet werden darf.
Die Klägerin hatte sich im letzten Jahr ein neues Auto gekauft und für ihren alten Wagen die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 EUR erhalten. Die ARGE kürzte ihr daraufhin die Hartz4-Bezüge. Statt 634,23 EUR sollte die Frau nur noch 232,99 EUR pro Monat erhalten.

Das Landessozialgericht ist jedoch der Auffassung, daß die Abwrackprämie kein Einkommen darstellt und deshalb auch nicht auf die Hartz4-Bezüge angerechnet werden darf. Die Abwrackprämie ist eine Subvention, die den Hartz4-Empfängern nicht so zur Verfügung stand, daß diese für den Privatkonsum ausgegeben werden → mehr lesen…

FDP nähert sich der 5 Prozent-Marke

Die Mövenpick-Partei kommt langsam in echte Überlebensschwierigkeiten.

Laut aktueller Umfragen käme die FDP nur noch auf 8 Prozent der Wählerstimmen und hat damit ihr Ergebnis von der Bundestagswahl 2009 praktisch halbiert. Selbst der sonst in der Bevölkerung so beliebte Posten des Außenministers kann das Ansehen der FDP nicht retten. Mit Westerwelle sind nur 35 Prozent der Befragten zufrieden. Eine mächtige Klatsche.

Die Partei der Hoteliers ist wieder auf ihr Normalmaß zusammengeschrumpft. Und so hat sie auch wieder mit ihrem alten Hauptproblem zu kämpfen: Die 5 Prozent-Hürde kommt gefährlich nah.

Was für die Politik und die Menschen in Deutschland eine ganz beruhigende Vorstellung wäre, wird für die FDP zum Überlebenskampf. Nach dem Spendenskandal und der offensichtlich nur klientelorientierten Politik ohne Rücksicht → mehr lesen…

Urteil: Hartz4 muß geändert werden!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält die derzeit geltenden Hartz4-Sätze für verfassungswidrig.

Im einem Urteil hat das BVerfG jetzt weitgehende Korrekturen verlangt.
Bis Jahresende 2010 dürfen noch die jetzigen Sätze angewendet werden. Ab Januar 2011 müssen aber neue Hartz4-Sätze gelten, weil die Berechungen der bisherigen verfassungswidrig sind.

Drei Familien hatten geklagt, weil sie die für Kinder geltenden Hart4-Sätze als zu niedrig ansehen. Dem gaben die Verfassungsrichter recht.
Erwachsene erhalten zur Zeit einen Regelsatz von 359 EUR, Kinder erhalten je nach Alter zwischen 215 EUR (unter 6 Jahre), 251 EUR (unter 14 Jahre) oder 287 EUR (14 bis 18 Jahre). Das entspricht jeweils 60, 70 bzw. 80 Prozent vom Erwachsenen-Regelsatz.

Das BVerfG halten diese Berechungen nicht für transparent und fordert deshalb vom Gesetzgeber → mehr lesen…

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