Abwrackprämie doch für Hartz4-Empfänger

Auch Hartz4-Empfänger hätten die Abfrackprämie bekommen können. Das hat ein Urteil jetzt bestätigt.

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Das Landessozialgericht Darmstadt hat auf eine Klage einer Hart4-Empfängerin hin entschieden, daß die Abwrackprämie nicht auf die Hartz4-Bezüge angerechnet werden darf.
Die Klägerin hatte sich im letzten Jahr ein neues Auto gekauft und für ihren alten Wagen die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 EUR erhalten. Die ARGE kürzte ihr daraufhin die Hartz4-Bezüge. Statt 634,23 EUR sollte die Frau nur noch 232,99 EUR pro Monat erhalten.

Das Landessozialgericht ist jedoch der Auffassung, daß die Abwrackprämie kein Einkommen darstellt und deshalb auch nicht auf die Hartz4-Bezüge angerechnet werden darf. Die Abwrackprämie ist eine Subvention, die den Hartz4-Empfängern nicht so zur Verfügung stand, daß diese für den Privatkonsum ausgegeben werden konnte. Eine Verbesserung der wirtschaftlkichenLage der Hartz4-Empfänger wäre somit nicht eingetreten.
Die Abwrackprämie wurde einzig zu dem Zweck geschaffen, den Autoabsatz anzukurbeln. Eine Anrechnung der Prämie auf Hartz4-Bezüge hätte diesen Zweck klar vereitelt, so das Landessozialgericht.

Die Abwrackprämie ist neben dem Hotelier-Begünstigungsgesetz so ziemlich der wirtschaftlich größte  Unsinn, der in letzter Zeit verzapft wurde und an den Folgen werden die Steuerzahler noch lange zu knabbern haben. Doch gerade die Hartz4-Empfänger wären genau das die richtige Zielgruppe gewesen, fahren doch die meisten hochbetagten Fahrzeuge in diesen Bevölkerungsschichten, wenn sie es denn geschafft hätten, genug Geld zusammen zu kratzen.

Dieses Urteil kommt für die meisten Hartz4-Empfänger nun zu spät. Hatten sie sich doch durch die medial intensiv gestreute Parole der großen Koalition „Keine Abwrackprämie für Hartz4-Empfänger!“ vom Kauf eines neuen Autos abhalten lassen.
Wenn man diesem unsozialen Vorgehen der Bundesregierung irgendetwas Positives abringen wollte, dann vielleicht das: Zumindest wurden die Hartz4-Empfänger durch die Abwrackprämie nicht dazu verleitet, sich ein Auto auf Pump zu kaufen. Mit den 2.500 EUR allein wäre man nicht zu einem neuen Auto gekommen. Insofern keine Mehrarbeit für Schuldnerberater Peter Zwegat und Co.

Quellen: Focus, SpOn

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