Hartz4-Empfänger schuften für amazon

Ohne Lohn versteht sich!

Weihnachten steht unmittelbar bevor und damit die umsatzstärksten Wochen des Jahres. Das Weihnachtsgeschäft ist für viele Online-Händler die wichtigste Einnahmequelle und zugleich auch die größte Herausforderung. Schlagartig geht im letzten Quartal des Jahres die Zahl die Bestellungen nach oben und diese müssen möglichst schnell abgearbeitet werden.

Für den Internetversandhandel amazon stellt das eine logistische Herausforderung dar. Tausende Pakete wollen verpackt und versendet werden. Mit der normalen Stammbelegschaft ist das Weihnachtsgeschäft nicht zu schaffen und so wendete man sich an die Arbeitsagentur. Im Kreis Unna vermittelt die Arbeitsagentur derzeit Bezieher von Hartz4 und Arbeitslosengeld an amazon. Saisonbedingt, wie es heißt.

Unbezahltes Praktikum

Einen bezahlten Job gibt es aber nicht. Die von der Arbeitsagentur Auserwählten dürfen bei amazon → mehr lesen…

Abwrackprämie doch für Hartz4-Empfänger

Auch Hartz4-Empfänger hätten die Abfrackprämie bekommen können. Das hat ein Urteil jetzt bestätigt.

Das Landessozialgericht Darmstadt hat auf eine Klage einer Hart4-Empfängerin hin entschieden, daß die Abwrackprämie nicht auf die Hartz4-Bezüge angerechnet werden darf.
Die Klägerin hatte sich im letzten Jahr ein neues Auto gekauft und für ihren alten Wagen die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 EUR erhalten. Die ARGE kürzte ihr daraufhin die Hartz4-Bezüge. Statt 634,23 EUR sollte die Frau nur noch 232,99 EUR pro Monat erhalten.

Das Landessozialgericht ist jedoch der Auffassung, daß die Abwrackprämie kein Einkommen darstellt und deshalb auch nicht auf die Hartz4-Bezüge angerechnet werden darf. Die Abwrackprämie ist eine Subvention, die den Hartz4-Empfängern nicht so zur Verfügung stand, daß diese für den Privatkonsum ausgegeben werden → mehr lesen…