Alternativen zum Wahl-O-Mat

Die Bundestagswahl steht unmittelbar bevor, Zeit sich eine Meinung zu den Wahlprogrammen der Parteien zu bilden.

Seit Ende letzter Woche ist der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) wieder aktiv. Dieses Mal geht es sogar gleich um drei große Wahlen, die zusammen am 26. September stattfinden. Im Einzelnen sind das die Bundestagswahl und die Landtagswahlen in Berlin und in Mecklenburg-Vorpommern. Alles drei wichtige Wahlen, wir wollen uns hier aber auf die Bundestagswahl beschränken.

Wahl-O-Mat

Den Wahl-O-Mat gibt es nun bereits seit knapp 20 Jahren. Er war von Anfang dafür gedacht, den Wählern die Meinungsfindung zu erleichtern. Denn fast niemand hat Zeit und Lust, sich die Wahlprogramme aller zur Bundestagswahl antretenden Parteien durchzulesen, nicht mal die Programme der für → mehr lesen…

WhatsApp-Server down – Alternativen checken.

Der Messenger-Dienst WhatsApp ist seit mehreren Stunden offline. Alternativen gibt es reichlich.

Das gibt den Verschwörungsfans reichlich Futter.  Kaum hat Facebook den unliebsamen Konkurrenten WhatsApp für unglaubliche und nicht zu rechtfertigende 19 Mrd. US-Dollar übernommen, schon ist der Dienst nicht mehr erreichbar. Sollte Facebook also tatsächlich kurzen Prozess gemacht haben mit WhatsApp? Hat man einfach den Stecker rausgezogen, in der Hoffnung die WhatsApp-Nutzer laufen in Scharen zum Facebook Messenger über?

Möglich ist alles, aber wohl kaum denkbar. Facebook wird nicht derart dreist sein. Zumal man damit die 19 Milliarden Dollar, die man für die Übernahme auf den Tisch gelegt hat, vorsätzlich in Rauch aufgehen lassen würde. So etwas hätte man sich vielleicht vor dem Börsengang erlauben können, als Zuckerberg noch → mehr lesen…

Telekom iPhone-Werbung gestoppt

Die aktuelle Werbung der Deutschen Telekom für das Apple iPhone wurde gerichtlich gestoppt.

Der Mitbewerber indigo Networks (Anbieter der Sipgate Internettelefonie-Anwendung) hatte gegen die Werbeaussage „freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ geklagt. Damit hatte die Telekom den neuen Complete iPhone-Tarif beworben.
Das jedoch sei irreführend hat das Landgericht Hamburg befunden. Der Complete iPhone-Tarif sei weder „frei“ noch „unbegrenzt“. Denn bestimmte Nutzungsarten, wie VPN oder Chat, seien generell ausgeschlossen und bei Überschreiten festgelegter Downloadvolumen wird der Zugang erheblich gedrosselt.

Auch das Telefonieren über das Internet ist im Kleingedruckten des Complete iPhone-Tarif ausgeschlossen. Verständlich aus Sicht der Telekom. Die will natürlich von den Gesprächsgebühren profitieren.
Das wiederum paßt der Firma Indigo Networks nicht, da sie gerade die Beta-Version von Sipgate für das Apple → mehr lesen…