Reiserückkehrern droht bei Quarantäne Gehaltsverlust

Rückkehrer aus dem Urlaub müssen damit rechnen, in der Quarantäne kein Geld zu bekommen.

Die Delta Variante des Coronavirus macht so manche jüngst aufgeblühten Urlaubspläne für den Sommer 2021 gerade wieder zunichte. In vielen Ländern, wo diese Mutante derzeit auftritt, verbreitet sie sich rasend schnell, so dass sie innerhalb kürzester Zeit die vorherrschende Variante ist. Die Delta Variante ist offensichlich viel ansteckender als bisher bekannte Virusvarianten.

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Das bekommen auch Länder zu spüren, die dachten, eigentlich auf einem ganz guten Weg raus aus der Pandemie zu sein. Doch selbst hohe Impfraten schützen nicht vor dem Wiederhochschnellen der Infektionszahlen. Zu beobachten ist dies derzeit in Israel, in Großbritannien und Portugal. Die Zahlen steigen wieder an, die Behörden müssen wieder Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Infektionen ergreifen.

Das Besondere an der Delta Variante ist nicht nur die höhere Infektionsgefahr, diese Mutante betrifft diesmal auch verstärkt Kinder und Jugendliche. War man bisher davon ausgegangen, dass die U18 Generation nur leichte oder auch gar keine Krankheitssymptome entwickelt und deshalb eine Corona Infektion „locker“ wegstecken kann (von den bislang nur wenig erforschten Long-Covid Auswirkungen einmal abgesehen), ist das bei Delta anders. In Großbritannien kann man beobachten, das nun auch Kinder in den Krankenhäusern zur Behandlung ihrer Covid-19-Erkrankung stationär aufgenommen werden müssen. Das gab es so bislang nicht.

Reiserückkehrer droht Quarantäne

Die bevorstehende Bundestagswahl hat die Politik zwar in eine Art Schockstarre versetzt. Deshalb werden im Moment keine Maßnahmen getroffen, die die Urlaubslaune irgendwie trüben und damit die Wähler verschrecken könnte. Doch bis zum September wird man diese Vogel-Strauss-Politik nicht durchhalten könne, es sei denn, man will das totale Corona-Chaos verursachen.

Deshalb werden nun doch einige Maßnahmen getroffen. So droht Rückkehrern aus Virus-Varianten-Gebieten eine 14-tägige Pflicht-Quarantäne. Aus dieser Selbstisolation kann man sich auch nicht frei-testen, selbst wenn man bereits vollständig geimpft oder als Corona-Geheilter gilt. Kommt man etwa aus Portugal oder Großbritannien aus dem Urlaub zurück nach Deutschland, dann muss man sich 14 Tage in Quarantäne begeben.

Wie stark und vor allem lückenlos diese Quarantänepflicht kontrolliert wird, bleibt abzuwarten. Auswirkungen für die Reiserückkehrer wird dies aber auf jeden Fall haben, auch finanzielle.

Finanzielle Auswirkungen durch Corona | Bild: geralt, pixabay.com, Pixabay License

Finanzielle Auswirkungen durch Corona | Bild: geralt, pixabay.com, Pixabay License

Lohnfortzahlung in Gefahr

Wenn man bei einem Test als Corona Infizierter erkannt wird und deshalb vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wird, musste man bislang keinen Verdienstausfall befürchten. Die Gehaltszahlungen vom Arbeitgeber laufen normal weiter, ganz so wie im Krankheitsfall. Auch Urlaubstage musste man dafür nicht opfern.

Dies galt im vergangenen Jahr auch für Reisende, die nach einem Urlaub in Quarantäne gehen mussten. In dem Fall hat der Staat nach §56 des Infektionsschutzgesetzes die Entschädigungsleistung übernommen. Es sei denn, man fühlte sich fit und konnte seine Arbeit aus dem Homeoffice von Zuhause erbringen. Dann bekam man auch weiterhin sein Geld vom Chef. Ist Homeoffice organisatorisch nicht möglich, dann bekam man eine Entschädigung in Höhe des Nettogehalts vom Arbeitgeber, die dieser sich später vom Staat zurückholen konnte. So war es bisher.

In diesem Jahr könnte es anders laufen. Zwar gilt auch weiterhin der Grundsatz, dass man sein Gehalt weiterhin bekommt, wenn man nach der Rückkehr aus dem Urlaub von den Behörden in eine Quarantäne geschickt wird. Allerdings nur, wenn das gewählte Urlaubsgebiet erst nach der Anreise zum Risikogebiet erklärt wird. Und wenn man sich vor Ort nicht eigenverantwortlich in eine Situation gebracht hat, die eine Quarantäne nach der Rückkehr nach Deutschland erforderlich machen.

Weiß man allerdings bereits von vornherein, dass die gewählte Urlaubsregion ein Risikogebiet ist, dann verhält es sich anders. Wer ganz bewusst in solch ein Urlaubsgebiet reist und sich dann nach der Rückkehr absehbar in Quarantäne begeben muss, der hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder auf eine Entschädigung durch den Staat.

Zu solchen Gebieten zählen derzeit Großbritannien, Portugal, Belarus und die Türkei. Von Reisen in diese Länder wird abgeraten. Für weitere Länder gibt es regionale Reisewarnungen, so z.B. für Irland, Spanien, Schweden und Kroatien. Die Lage kann sich jedoch täglich ändern, deshalb empfiehlt ich vor der Buchung einer Reise und noch einmal vor der Abreise ins Urlaubsland ein Blick auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Weitere Auswirkungen für Reiserückkehrer

Urlauber, die in ein Risikogebiet gereist sind und tatsächlich erkranken, trifft ebenfalls ein Verschulden. Deshalb bleibt ihnen nur die Möglichkeit, den Urlaub zu verlängern. Entweder unter Anrechnung weiterer Urlaubstage (dafür aber mit Lohnfortzahlung) oder als unbezahlten Urlaub.

Weitere arbeitsrechtliche Auswirkungen, wie Abmahnung oder gar Kündigung muss ein Urlauber aber nicht befürchten, wenn er zurückkehrt und vorher wusste, dass sein Urlaubsgebiet zu einer Risikoregion zählt. So bekloppt es auch auf den Blick klingt, jeder hat die freie Entscheidung darüber, in welche Gefahr er sich begibt und ob er in ein Corona Risikogebiet reisen möchte und dort mit einer Infektion rechnen oder sich nach der Rückkehr in Quarantäne begeben muss. Nur auf eine Lohnfortzahlung oder eine Entschädigung muss er dann halt verzichten.

Es besteht allerdings eine Auskunftspflicht des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber über den Aufenthalt in einem Corona Risikogebiet. Der Chef hat eine Fürsorgepflicht für die Gesundheit aller Mitarbeiter und auch der Kunden, deshalb darf er auch wissen, wo ein Mitarbeiter seinen Urlaub verbracht hat, weil dies auch das Risiko einer Corona-Infektion bedeuten kann.

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