Arbeitsrechtliche Rechte und Pflichten: Was jeder Arbeitnehmer wissen sollte

Arbeitsrechtliche Rechte und Pflichten bilden das Grundgerüst für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Egal, ob man frisch in das Berufsleben eintritt oder bereits langjährig in einer Anstellung tätig ist, ein grundlegendes Verständnis dieser rechtlichen Aspekte ist von großer Bedeutung. Der Arbeitsmarkt unterliegt stetigem Wandel und es ist wichtig, dass Arbeitnehmer über ihre Rechte informiert sind, um ihre Interessen zu wahren und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Welche Pflichten hat ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber gegenüber?

Ein Arbeitsverhältnis ist eine wechselseitige Beziehung, in der sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber bestimmte Rechte und Pflichten haben. Eine der grundlegenden Pflichten eines Arbeitnehmers ist die vertragliche Leistungserbringung. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft und im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit → mehr lesen…

Reiserückkehrern droht bei Quarantäne Gehaltsverlust

Rückkehrer aus dem Urlaub müssen damit rechnen, in der Quarantäne kein Geld zu bekommen.

Die Delta Variante des Coronavirus macht so manche jüngst aufgeblühten Urlaubspläne für den Sommer 2021 gerade wieder zunichte. In vielen Ländern, wo diese Mutante derzeit auftritt, verbreitet sie sich rasend schnell, so dass sie innerhalb kürzester Zeit die vorherrschende Variante ist. Die Delta Variante ist offensichlich viel ansteckender als bisher bekannte Virusvarianten.

Das bekommen auch Länder zu spüren, die dachten, eigentlich auf einem ganz guten Weg raus aus der Pandemie zu sein. Doch selbst hohe Impfraten schützen nicht vor dem Wiederhochschnellen der Infektionszahlen. Zu beobachten ist dies derzeit in Israel, in Großbritannien und Portugal. Die Zahlen steigen wieder an, die Behörden müssen wieder Maßnahmen zur Eindämmung → mehr lesen…

Kein Lohn bei Quarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Die Lohnfortzahlung bei Corona Quarantäne steht auf der Kippe.

Seit gestern gelten verschärfte Regelungen für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. War es bislang noch möglich, sich kurz vor oder nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet auf Corona testen zu lassen, und damit die fällige Quarantäne zu umgehen oder zumindest zu verkürzen, so gibt es diese Möglichkeit jetzt nicht mehr.

Seit dem 01. Oktober muss jeder Reiserückkehrer in eine 5-tätige Quarantäne gehen und muss sich zwingend bei der zuständigen Gesundheitsbehörde melden. Zudem soll ab dem 15. Oktober eine digitale Einreiseanmeldung über ein noch einzurichtendes Onlineportal verpflichtend werden. Wer diese Vorgaben missachtet, dem drohen Bußgelder bis zu 25.000 EUR.

Erst nach der Zwangsquarantäne von 5 Tagen darf man einen Coronatest durchführen lassen. Damit → mehr lesen…