Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrecht

Erstes Gericht sieht Vorratsdatenspeicherung als Verstoß gegen Grundrecht auf Datenschutz.

Wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mitteilt, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einer Entscheidung vom 27.02.09 (Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI) die flächendeckende Aufzeichnung der Telefon- und Internetnutzung als unverhältnismäßig bezeichnet:

Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden… Der nach Art. 8 EMRK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist.

Das Wiesbadener Gericht hat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung  nun dem Europäischen Gerichtshof zur → mehr lesen…

Schäuble will Bundesverfassungsgericht abschaffen

Bundesinnenminister Schäuble übt massive Kritik am Bundesverfassungsgericht.

Datenkrake Schäuble sieht sich offenbar gehindert in seinem Streben, die Demokratie in Deutschland immer weiter auszuhöhlen und einen Überwachungsstaat mit technischen Mitteln aufzubauen, von denen die Stasi nur träumen konnte.

So übt Schäuble jetzt massiv Kritik am Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Die Richter würden sich zu sehr in die Politik und die Gesetzgebung einmischen. Schäuble vertritt doch tatsächlich die Meinung, daß das „BVerfG nicht entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht.“

Besonders ärgert ihn offenbar, daß Karlsruhe ihn bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung auf den Boden des Grundgesetzes zurückgeholt hat. So kann er nicht wie gewünscht jeden und alles speichern und auswerten, wie es ihm und dem BKA gefällt. → mehr lesen…

Frau Zypries hat eine helle Stunde

Frau Zypries will die Rasterfahndung von Flugpassagieren in Europa verhindern.

Die EU plant die dauerhafte Speicherung von Flugpassagierdaten. Nach dem Vorbild des Überwachungsstaates USA sollen bis zu 19 persönliche Daten des Fluggastes für bis zu 13 Jahre gespeichert werden. Als Begründung für diesen massiven Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen kommt natürlich das Totschlagargument Terrorbekämpfung.
Deutschland will diesen Wahnsinn jetzt nicht mehr mitmachen und setzt alles daran, daß die EU-Pläne gestoppt werden. Bundesjustizministerin Zypries kündigte an, entsprechende Beschlüsse der EU verhindern zu wollen.

Was immer Frau Zypries dazu gebracht hat, sich plötzlich für den Datenschutz einzusetzen, man kann ihr nur zu der Erkenntnis gratulieren unf hoffen, daß es nicht nur eine helle Stunde war, sondern von Dauer ist. Offenbar → mehr lesen…

BVerfG schränkt Nutzung von Internet- und Telefondaten weiter ein

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat die Nutzung von gespeicherten Telefon- und Internetdaten weiter eingeschränkt.

Diese Daten werden im Zuge der Vorratsdatenspeicherung seit 1. Januar 2008 von allen Bürgern gesammelt. Jede Internetverbindung, jede Telefonverbindung (egal ob Festnetz oder Mobil), jeder E-Mail-Kontakt, jede SMS und bei Handynutzung auch jedesmal der Standort wird für 6 Monate gespeichert.
Gegen diesen massiven Eingriff in die Rechte eines jeden Einzelnen sind Verfassungsbeschwerden beim BVerfG anhängig.

Nach einer Entscheidung von heute hat das BVerfG die Nutzung dieser Daten weiter eingeschränkt. Die Daten dürfen bis zu einer endgültigen Entscheidung nur noch dann an die Polizei oder Nachrichtendienste übermittelt werden, wenn es um die Abwehr einer „dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person“ oder um die → mehr lesen…

Vorratsdatenspeicherung zu teuer

Das wird Wolfgang Schäuble gar nicht gern hören: Wegen der entstehenden Kosten, die ein Telekommunikationsanbieter allein tragen müsste, ist dieser erstmal von der Datenspeicherpflicht befreit.

Wie das law blog berichtet, hat es die BT GmbH & Co. OHG (BT) geschafft, vor dem Verwaltungsgericht Berlin (VG) vorerst eine Befreiung von der Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen. Bis es zu einer Entscheidung im Hauptverfahren kommt, bleibt BT von Sanktionen durch Schäubles Vollstrecker Beamte verschont.

720.000 EUR hätte BT allein für die notwendige technische Erstausrüstung für die Vorratsdatenspeicherung aufwenden müssen. Dazu kämen dann noch Kosten in Höhe von 420.000 EUR pro Monat. Das war offenbar auch dem VG etwas unverhältnismäßig. Ausschlaggebend war aber auch der Kundenkreis von BT. Zu diesen zählen hauptsächlich große Konzerne und Landes- → mehr lesen…

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