BVerfG schränkt Nutzung von Internet- und Telefondaten weiter ein

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat die Nutzung von gespeicherten Telefon- und Internetdaten weiter eingeschränkt.

Diese Daten werden im Zuge der Vorratsdatenspeicherung seit 1. Januar 2008 von allen Bürgern gesammelt. Jede Internetverbindung, jede Telefonverbindung (egal ob Festnetz oder Mobil), jeder E-Mail-Kontakt, jede SMS und bei Handynutzung auch jedesmal der Standort wird für 6 Monate gespeichert.
Gegen diesen massiven Eingriff in die Rechte eines jeden Einzelnen sind Verfassungsbeschwerden beim BVerfG anhängig.

Nach einer Entscheidung von heute hat das BVerfG die Nutzung dieser Daten weiter eingeschränkt. Die Daten dürfen bis zu einer endgültigen Entscheidung nur noch dann an die Polizei oder Nachrichtendienste übermittelt werden, wenn es um die Abwehr einer „dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person“ oder um die → mehr lesen…