S21: Stresstestsoftware war fehlerhaft

Die bei Stuttgart 21 verwendete Stresstestsoftware wies Fehler auf.

Wer hätte das gedacht!? Die Software, mit der die verkehrstechnische Leistungsfähigkeit des geplanten unterirdischen Bahnhofs Stuttgart 21 getestet wurde, enthielt einen Fehler. Dieser Fehler machte sich vor allem zu Gunsten der Bahn bemerkbar. Wer hätte das gedacht!?

Die Software „Railsys“ der Firma RMCon aus Hannover ist fehlerhaft im Bereich des Zeitpunktes der Signalstellung bei der Ausfahrt von Zügen aus dem Bahnhof. Besonders bei verspäteten Zügen macht sich der Fehler bemerkbar und führt zu einer real nicht vorhandenen Kapazitätssteigerung. Die Simulation von Stuttgart 21 ermittelte also eine Leistungsfähigkeit, die der Untergrund-Bahnhof nie haben wird. Herausgefunden hat das WikiReal, das Portal für den Faktencheck zu aktuellen und kontrovers diskutierten Themen.

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Keine Mehrheit für Stuttgart 21-Gegner

Knapp 60 Prozent haben für S21 gestimmt.

Die heute stattgefundene Volksabstimmung hat ein deutliches Zeichen gesetzt. Die Mehrheit der an der Volksabstimmung teilgenommenen Wähler wollten keinen Stopp des Projektes Stuttgart 21. Sie wollen, dass der jetzige oberirdische Kopfbahnhof in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof umgewandelt wird.
Das ist das Ergebnis der Abstimmung. Was die Politik mit diesem Ergebnis anfangen wird, bleibt abzuwarten. Rechtliche Bedeutung hatte das Ganze jedenfalls nicht.

Hier die Ergebnisse der Abstimmung in Stuttgart und ganz Baden-Württemberg.

Ob die Wähler, die am Ende Pro S21 abgestimmt haben, wirklich wussten, was sie da angekreuzt haben, darf bezweifelt werden. Auch wie viele allein schon deshalb Pro S21 gestimmt haben, weil der Stimmzettel schlicht unverständlich gestaltet und ohne weitere Erläuterungen im Vorfeld → mehr lesen…

Und weiter gehts…

Die wichtigsten Themen der vergangenen 3 Wochen.

Die Politik ist zwar immer noch im Urlaub und das Sommerloch treibt weiter sein Unwesen, doch nun soll es hier weiter gehen.
In diesem Zusammenhang gibt es hier eine Umfrage, ob man es besser unterlassen sollte, über seine persönliche Abwesenheit zu bloggen oder zu twittern.

In den vergangenen 3 Wochen gab es wichtige Themen, die aufgearbeitet werden müssen.

Das wichtigste Ereignis war gleichzeitig auch das brutalste: Die blutigen Anschläge in der norwegischen Hauptstadt Oslo.
Ein offenbar geistig verwirrter und rechtsradikal verblendeter Waffenbesitzer, der wie üblich auch Mitglied in einem Schützenverein ist, zündete in der Osloer Innenstadt einen Sprengsatz und im Anschluss daran tötete er über 70, zu meist sehr junge Menschen in → mehr lesen…

Stuttgart 21: Bahn verkündet Baustopp

Die Deutsche Bahn AG legt das Projekt Stuttgart 21 vorläufig auf Eis.

Bis zur Konstituierung einer neuen Landesregierung in Baden-Württemberg hat die Deutsche Bahn AG einen Baustopp verhängt. Die Arbeiten am Milliarden-Projekt S21, das viele statt eines Bahnvorhabens für ein reines Immobilienprojekt halten, sollen vorerst ruhen, um weder bauliche noch auftragsmäßige Fakten zu schaffen.

Die Bahn AG will erst das konstruktive Gespräch mit der neuen BaWü-Regierung suchen, bevor man entscheidet, ob und wie man mit S21 weiter macht. Die Bahn geht allerdings davon aus, dass die bisher geschlossenen Verträge auch unter einer grün-roten Koalition weiter gelten.

Unabhängig vom Wahlausgang werde weiter am Stresstest für das Projekt S21 gearbeitet, so die Bahn. Die Durchführung dieses Stresstest war eines der Ergebnisse der → mehr lesen…

S21: Finanzierung verfassungswidrig?

Verfassungsrechtler halten die Finanzierung von Stuttgart 21 für verfassungswidrig.

In einem Gutachten kommt der Berliner Verfassungsrechtler Hans Meyer zu dem Schluss, dass die Baukostenzuschüsse des Landes Baden-Württemberg für das ImmobilienProjekt Stuttgart 21 an den Bund verfassungswidrig sind.
Allein für die geplante 60 km lange Neubaustrecke von Wendlingen nach Ulm hat Baden-Württemberg einen Baukostenzuschuss von 950 Mio. EUR geleistet. Doch das ist nicht erlaubt, so Meyer. Nach Art. 104 Grundgesetz müssen Bund und Länder ihre Aufgaben gesondert finanzieren. Deshalb darf das Land Baden-Württemberg nicht für einen Schienenweg, der dem Bund gehört, bezahlen. Auch nicht anteilig.

Die Verkehrsministerin von  Baden-Württemberg und Intimfreundin von Merkel, Tanja Gönner ist da natürlich -wie so oft- anderer Meinung. Bereits 2007 hätten Rechtsgelehrte festgestellt, dass der → mehr lesen…

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